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Semester | Frühjahrsemester 2012 |
Angebotsmuster | unregelmässig |
Dozierende |
Oliver Diggelmann (oliver.diggelmann@unibas.ch, BeurteilerIn)
Anne Peters (anne.peters@unibas.ch) |
Inhalt | Im Februar 2011 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den damaligen libyschen Staatschef Gaddafi dazu aufgerufen, seine Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung wahrzunehmen. Als dies nicht geschah, autorisierte der Sicherheitsrat einen Militärschlag gegen das diktatorische Regime. Wurde mit der hier angerufenen „responsbility to protect“ (R 2 P) ein Paradigmenwechsel im Völkerrecht eingeleitet, der die staatliche Souveränität und das Interventionsverbot tiefgreifend verändert? Wie ist das Konzept der R2P entstanden und was ist der rechtliche Status? Welche Situationen lösen die Schutzpflicht aus – etwa auch Umweltkatastrophen? Kann eine Schutzpflicht aus den Menschenrechten, aus dem humanitären Völkerrecht oder aus der Genozidkonvention abgeleitet werden? Wer ist entscheidungs- und handlungsbefugt, und wie ist das neue Konzept mit dem Vetorecht im Sicherheitsrat in Einklang zu bringen? Wie ist die weitgehende Untätigkeit der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf den Völkermord und völkermordähnliche Verbrechen in Ruanda (1995) und in Darfur (2003) zu bewerten? Machen sich Drittstaaten rechtlich oder moralisch verantwortlich, wenn sie heute gegen Syrien keine harten Massnahmen ergreifen? Diesen und weiteren Fragen soll im Skiseminar nachgegangen werden. |
Lernziele | Ihre Teilnahme am Seminar soll folgende Fähigkeiten trainieren und verbessern: • Einarbeiten in ein neues Gebiet und erkennen, wo die Probleme liegen (und wo keine liegen). • Juristische Recherchetechnik. • Schriftliche Darstellung eines Problemfeldes. • Vertiefung Ihrer Kenntnisse im Rechtsgebiet des Seminars. • Vortragstechnik. • Mündliche Diskussion rechtlicher Fragen. |
Literatur | Siehe die ausführliche Literaturliste als download. - Hoffmann, Julia/Nollkaemper, André (Hrsg.), Responsibility to Protect: From Principle to Practice, Amsterdam: Amsterdam University Press 2012. |
Bemerkungen | Das Blockseminar findet vom Dienstag, 20. März bis Sonntag, 25. März 2012 im Hotel Ucliva in Waltensburg (GR) statt (individuelle Anreise ist Dienstagnachmittag; offizielles Ende am Sonntagmorgen). Platzvergabe: Für Basler Studierende stehen 12 Plätze zur Verfügung. Seminarplätze werden unter Berücksichtigung der nachgewiesenen Kompetenzen der Studierenden und der Semesterzahl vergeben. Kosten: Hotelaufenthalt mit Halbpension rund CHF 410.--. Der Nachmittagsskipass kostet jeweils CHF 36.--. Reise nach Waltensburg/Vuorz mit dem Zug rund CHF 72.-- (Basel-Waltensburg/Vuorz retour, Basis ½ -Tax Abo). Voranmeldung, Fragen und Themenwünsche ab sofort bei: Daniel Stadelmann, Tel. 044-634 20 54, Daniel.Stadelmann@rwi.uzh.ch (bitte unter Angabe von Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Semesterzahl). Bitte beachten Sie die Themenliste und Anmeldebedingungen auf der Homepage. |
Teilnahmebedingungen | Proseminarschein; Grundkenntnisse im Völkerrecht. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul Internationales Zusatzwissen (Master European Studies) Modul Schreibkompetenz und Arbeiten (Bachelor Rechtswissenschaft) |
Leistungsüberprüfung | Schriftliche Arbeit |
Hinweise zur Leistungsüberprüfung | Von den Teilnehmern werden eine schriftliche Arbeit, ein mündlicher Vortrag während des Blockseminars und eine aktive Mitwirkung in den Diskussionen erwartet. Studierende im Bachelorstudiengang können einen Seminarschein (10 CP) erwerben. Studierende im Masterstudiengang können einen Seminarschein (8 CP) erwerben oder ihre Masterarbeit (22 bzw. 30 CP) im Zusammenhang mit der Veranstaltung verfassen. Abgabetermin der schriftlichen Seminararbeiten ist der 5. März 2012. Die Veranstaltung gehört zu den Studienrichtungen „Transnationales Recht“ und „Master Generalis“. |
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung | Anmelden: Belegen; Abmelden: nicht erforderlich |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | 1-6 0,5 |
Wiederholtes Belegen | beliebig wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |