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10213-01 - Vorlesung: Rechtsgeschichte im Privatrecht 4 KP

Semester Frühjahrsemester 2019
Angebotsmuster Jedes Frühjahrsem.
Dozierende Wolfgang Ernst (w.ernst@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Das entwickelte Privatrecht der Schweiz, ebenso das aller Nachbarlänger, ist wesentlich durch Begriffe und Strukturen des römischen Rechts geprägt. Dieses – im 11. Jahrhundert wieder entdeckt – hat als „Gelehrtes Recht“ die theoretische Entwicklung und Umformung der Rechtsordnungen Europas ermöglicht. Möglich war dies, weil die römischen Juristen der Antike ihr Recht wissenschaftlich bearbeitet hatten und dabei Grundbegriffe heraus präparierten, die bis heute die Verständigung über das Recht ermöglichen. Die Vorlesung behandelt das römische Obligationenrecht. Bezüge zum OR (AT und etwas BT) werden hergestellt.
Lernziele Grundkenntnis römischen Obligationenrechts (Vertrag/Delikt); Verständnis für die römischrechtlichen Grundlagen europäischer Privatrechtsordnungen.
Literatur Honsell, Römisches Recht, 7. Auflage, Heidelberg etc. 2010. Frühere Auflagen sind ebenfalls geeignet.
Bemerkungen Die Veranstaltung findet verblockt statt (mit Pausen):
01.04.19 Mo 12:30 19:00 Juristische Fakultät Seminarraum S5 HG.54
08.04.19 Mo 12:30 19:00 Juristische Fakultät Seminarraum S5 HG.54
15.04.19 Mo 12:30 19:00 Juristische Fakultät Seminarraum S5 HG.54
29.04.19 Mo 12:30 19:00 Juristische Fakultät Seminarraum S5 HG.54

 

Teilnahmebedingungen ab 3. Semester
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz
HörerInnen willkommen

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Modul: Grundlagen des Rechts (Bachelorstudium: Rechtswissenschaft)
Modul: Grundlagen des Rechts (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft)
Vertiefungsmodul Generalis (Masterstudium: Rechtswissenschaft (bilingue))
Vertiefungsmodul: Generalis (Masterstudium: Rechtswissenschaft)
Leistungsüberprüfung Vorlesungsprüfung
Hinweise zur Leistungsüberprüfung Masterstudierende und ausserfakultäre Studierende haben nach Rücksprache mit dem Dozierenden die Möglichkeit, durch eine vom Dozierenden zu definierende Zusatzleistung 2 KP zusätzlich – also insgesamt 6 KP - zu erwerben.

2 KP für die Zusatzleistung gibt es nur in Verbindung mit der ordentlichen Prüfung im gleichen Semester.
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung Anmeldung: Belegen
Wiederholungsprüfung keine Wiederholungsprüfung
Skala 1-6 0,5
Wiederholtes Belegen einmal wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Privatrecht

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