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55705-01 - Seminar: Braucht Recht Religion? 3 KP

Semester Herbstsemester 2019
Angebotsmuster einmalig
Dozierende David Atwood (david.atwood@unibas.ch)
Jürgen Mohn (juergen.mohn@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Braucht Recht Religion?
Dozierende: Dr. des. David Atwood, Prof. Jürgen Mohn, Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam, Prof. Dr. Felix Hafner, MA Paloma Braun
7. – 9. November, Kloster Engelberg

Kommentar:

Spätestens seit den Tragödien des Zweiten Weltkriegs hat sich in den Europäischen Gesellschaften das Bedürfnis etabliert, religiöse Glaubensüberzeugungen speziell zu schützen, womit dem rechtlichen Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit gemeinhin eine grundlegende Bedeutung beigemessen wird. Heute spielt die Glaubens- und Gewissensfreiheit in einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit ‚fremden‘ Glaubensausrichtungen und einer veränderten religiösen Landschaft eine neue Rolle. Es fragt sich erneut, ob diese der Glaubens- und Gewissensfreiheit zugeschriebene Stellung tatsächlich einen erhöhten Schutz des religiösen Lebens zu gewährleisten vermag. Was genau schützt der Staat, wenn er bestimmte Verhaltensweisen und Zielsetzungen als „religiös“ definiert und als solche unter den Schutz der „Religionsfreiheit“ stellt?
Die gemeinsam mit dem juristischen Seminar ausgerichtete Blockveranstaltung geht verschiedenen Verstrebungen zwischen Recht und Religion nach und stellt die gegenseitigen Abhängigkeiten in den Fokus. Wir fragen dabei explizit nach den religionsförmigen Aspekten im Recht, die sich etwa anhand des «Präambelgottes», der Selbstbegründung des Rechts oder der Religions- und Weltanschauungsfreiheit illustrieren lassen. Das Blockseminar fragt so einerseits danach, ob Religion Recht, also rechtlich-staatliche Rahmenbedingung in einer pluralen Gesellschaft, braucht, andererseits, ob das Recht selbst nicht Religion, also religiöse Grundlagen, Voraussetzungen und Symbole braucht bzw. selbst religiöse Funktionen übernimmt. Die Religionswissenschaft wird sich im Seminar insbesondere auf die letzte Frage richten und vier Fragedimensionen aufgreifen.
Aus religionswissenschaftlicher müssen wir somit 1. den Religionsbegriff klären und auf das Rechtssystem übertragen (gibt es einen religiösen Rechtsbegriff oder sind Religionen immer auch Rechtssysteme?), 2. fragen, welche Rolle die Differenz zwischen dem Religions-, dem Glaubens- und insbesondere dem Weltanschauungsbegriff in der Rechtssprache spielt, 3. analysieren, welche religiösen Ausdrucksformen das Recht in institutioneller, ritueller und symbolischer Hinsicht annimmt (religiös-performative Dimension des Rechts) und 4. fragen, welche begründende, legitimierende Sinninstanz das Recht einnimmt, so dass es selbst eine religiöse Dimension im Bürger, im Staat, in der Begründung von Handlungen darstellt.
Zum Blockseminar im November (7.-9.11.) gibt es eine interne (20. September, nur RW zur Themenvergabe) sowie eine gemeinsame (4.10., 14-17 Uhr) Vorbereitungsveranstaltung.


Vorbereitungstreffen:
20. September (RW-intern): 12.15-14 Uhr (Themenverteilung)
4. Oktober, 14.15-17 Uhr; (zusammen mit den JuristInnen)

 

Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Modul: Aufbaustudium Religionskomparatistik und Religionstheorie (Bachelor Studienfach: Religionswissenschaft)
Modul: Erweiterung Religionswissenschaft (Bachelor Studienfach: Religionswissenschaft)
Modul: Erweiterung Religionswissenschaft MA (Master Studienfach: Religionswissenschaft)
Modul: Öffentlichkeit und Religion (Masterstudium: Religion - Wirtschaft - Politik)
Modul: Religion, Ökonomie und Recht (Master Studienfach: Religionswissenschaft)
Modul: Religionskomparatistik (Master Studienfach: Religionswissenschaft)
Modul: Religionstheorie und Religionsforschung (Master Studienfach: Religionswissenschaft)
Modul: Religionswissenschaft 2 (RWTh 2) (Masterstudium: Theologie)
Modul: Religionswissenschaft 2 (RWTh 2) (Master Studienfach: Theologie)
Modul: Religionswissenschaft 2 (RWTh 2) (Masterstudium: Theologie (Studienbeginn vor 01.08.2018))
Leistungsüberprüfung Lehrveranst.-begleitend
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung Anmelden: Belegen; Abmelden: nicht erforderlich
Wiederholungsprüfung keine Wiederholungsprüfung
Skala Pass / Fail
Wiederholtes Belegen nicht wiederholbar
Zuständige Fakultät Philosophisch-Historische Fakultät, studadmin-philhist@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Religionswissenschaft

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