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29073-01 - Proseminar: Strafrechtliche Aspekte des Biomedizinrechts 4 KP

Semester Herbstsemester 2011
Angebotsmuster unregelmässig
Dozierende Matthias Till Bürgin (matthias.buergin@unibas.ch)
Peter Bürkli (peter.buerkli@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Voraussichtich 2013 wird das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG) in Kraft treten. Das HFG konkretisiert Art. 118b der Bundesverfassung, der den Schutz von Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung bezweckt.

Der Gesetzesentwurf, welcher zurzeit im Parlament beraten wird, soll Anlass zur Diskussion strafrecht-licher Fragen der Biomedizin sein. Aus strafrechtlicher Sicht stehen die Aufklärung und die (stellvertre-tende) Einwilligung im Vordergrund. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang die Forschung an besonders verletzbaren Personen (etwa Kinder oder schwangere Frauen). Dürfen Eltern stellvertretend in Forschungsvorhaben mit ihren Kindern einwilligen? Wo liegen die Grenzen der (stellvertretenden) Einwilligung? Welche Rolle kommt den so genannten Ethikkommissionen und deren Stellungnahmen zu?

Neben dem Spannungsfeld zwischen Forschungsfreiheit und Schutz der Versuchspersonen sollen auch nebenstrafrechtliche Bestimmungen anderer Gebiete der Biomedizin Gegenstand unserer Diskussion sein. Wie lässt sich beispielsweise das strafbewehrte Verbot der Embryonenforschung begründen? Ist das Verbot der Präimplantationsdiagnostik legitim? Warum ist der Handel mit menschlichen Organen unter Strafe verboten?

Lernziele Die Studierenden bringen ihre strafrechtlichen Kenntnisse anhand von Fragen zur Biomedizin zur Anwendung. Ziel des Proseminars ist es, den Studierenden Kenntnisse der praktischen und wissenschaftlichen Arbeitsweise, der Bibliotheksbenützung sowie der mündlichen Präsentation und Diskussion ihrer schriftlichen Arbeiten zu vermitteln. Die Studierenden sollen die formellen und gestalterischen Anforderungen an eine juristische Arbeit kennenlernen. Inhaltlich sollten in einer Proseminararbeit die wesentlichen Ansichten von Lehre und Praxis wiedergegeben werden. Von den Teilnehmenden wird eine schriftliche Proseminararbeit (Abgabetermin: Ende Oktober 2011) sowie ein mündliches Referat erwartet.

Literatur Eine Auswahl von Texten wird zur Verfügung gestellt. Eine Literaturliste wird abgegeben.
Bemerkungen Am 25. Mai 2011 fand eine Vorbesprechung statt. Am 24. August 2011 findet um 12.15 Uhr im Gebäude der Juristischen Fakultät am Peter Merian-Weg 8 im Seminarraum 10 eine Einführung in das Thema das Proseminars und in die wissenschaftliche Arbeitsweise statt.
Die weiteren Sitzungen finden als Blockveranstaltung am 1. und 2. Dezember 2011 im Schloss Klingenthal bei Obernai statt.

Weblink Proseminar und Seminarwebseite

 

Teilnahmebedingungen Bestandene Prüfungen des Grundstudiums.
Anmeldung zur Lehrveranstaltung Das Proseminar ist ausgebucht.
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Modul Schreibkompetenz und Arbeiten (Bachelor Rechtswissenschaft)
Leistungsüberprüfung Schriftliche Arbeit
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung An- und Abmelden: Dozierende
Wiederholungsprüfung keine Wiederholungsprüfung
Skala Pass / Fail
Wiederholtes Belegen beliebig wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Strafrecht

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