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10264-01 - Vorlesung: Obligationenrecht Allgemeiner Teil II 6 KP

Semester Frühjahrsemester 2012
Angebotsmuster Jedes Frühjahrsem.
Dozierende Corinne Widmer Lüchinger (corinne.widmer@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Die Veranstaltung schliesst an die im HS 2011 gehaltene Vorlesung OR AT I an. Das Thema der Leistungsstörungen wird fortgesetzt, anschliessend wird auf die Haftung aus unerlaubter Handlung und das Bereicherungsrecht eingegangen. Behandelt werden sodann das Erlöschen der Obligation, die Verjährung, der Wechsel von Gläubiger und Schuldner, die Mehrheit von Gläubigern und Schuldnern sowie die Sicherung der Forderung.
Lernziele Die Studierenden beherrschen den Umgang mit dem Gesetz und den Grundlagen des OR AT.
Literatur Gauch/Schluep/Schmid/Emmenegger, Schweizerisches Obligationenrecht, Allg. Teil, 9. Aufl., Zürich 2008
Schwenzer, Schweizerisches Obligationenrecht, Allg. Teil, 5. Aufl., Bern 2009.
Honsell, Schweizerisches Haftpflichtrecht, 4. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2005.
Hörerscheine für alle empfohlenen Bücher (20% Ermässigung) können ab dem 16. Februar 2012 vor dem Büro von Prof. Widmer Lüchinger bezogen werden. Ausführliche, ergänzende Literaturhinweise befinden sich unter den Downloads des HS 2011.
Begleitend zur Vorlesung wird die Lektüre von ausgewählten Bundesgerichtsentscheiden (BGEs) vorausgesetzt. Die BGE-Sammlung befindet sich ab 21.2.2012 unter den Downloads.
Bemerkungen Die Veranstaltung knüpft an die im HS 2011 gehaltene Vorlesung OR AT I an.

 

Teilnahmebedingungen Besuch der Vorlesung Obligationenrecht AT I im HS 11 empfehlenswert.
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Modul Ausgewählte Themen aus Ökonomie und Rechtswissenschaft (Master Actuarial Science)
Modul Privatrecht I (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft) (Pflicht)
Modul Privatrecht I (Bachelor Rechtswissenschaft) (Pflicht)
Leistungsüberprüfung Klausur, Vorlesungs-, Fachprü.
Hinweise zur Leistungsüberprüfung Siehe 8-12 der BlawO.
Teil der Pflichtlehrveranstaltung Privatrecht im Grundstudium mit obligatorischer schriftlicher Klausur von zwei Stunden am Ende des Semesters.
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung An- und Abmelden: Fakultät
Wiederholungsprüfung eine Wiederholung, Wiederholung zählt
Skala 1-6 0,5
Wiederholtes Belegen nicht wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Privatrecht

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