Zur Merkliste hinzufügen
Zurück

 

32034-01 - Proseminar: Humanforschungsgesetz 4 KP

Semester Herbstsemester 2012
Angebotsmuster unregelmässig
Dozierende Matthias Till Bürgin (matthias.buergin@unibas.ch)
Peter Bürkli (peter.buerkli@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Voraussichtich 2013 wird das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) in Kraft treten. Das HFG konkretisiert Art. 118b der Bundesverfassung, der den Schutz von Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung bezweckt.

Das HFG, welches im September 2011 vom Parlament verabschiedet wurde, soll Anlass zur Diskussion strafrechtlicher Fragen der Biomedizin sein. Aus strafrechtlicher Sicht stehen die Aufklärung und die (stellvertretende) Einwilligung im Vordergrund. Von grossem Interesse ist in diesem Zusammenhang die Forschung an besonders verletzbaren Personen (etwa an Kindern oder schwangeren Frauen). Dürfen Eltern stellvertretend in Forschungsvorhaben mit ihren Kindern einwilligen? Wo liegen die Grenzen der (stellvertretenden) Einwilligung? Gibt es unzulässige Forschungsprojekte? Welche Rolle kommt den so genannten Ethikkommissionen und deren Stellungnahmen zu?

Neben dem Spannungsfeld zwischen Forschungsfreiheit und Schutz der Versuchspersonen sollen auch nebenstrafrechtliche Bestimmungen anderer Gebiete der Biomedizin Gegenstand unserer Diskussion sein. Wie lässt sich beispielsweise das strafbewehrte Verbot der Embryonenforschung begründen? Ist das Verbot der Präimplantationsdiagnostik legitim? Warum ist der Handel mit menschlichen Organen unter Strafe verboten?
Lernziele
- Verfassen einer schriftlichen Arbeit, die in formeller Hinsicht den Ansprüchen einer wissenschaftlichen Arbeit genügt
- Einblick in eine aktuelle Fragestellung der gegenwärtigen Gesetzgebung
- Anwendung der strafrechtlichen Grundkenntnisse
- Mündlicher Vortrag zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit
- Koreferat zu einer anderen Arbeit

Literatur Eine Literaturliste wird abgegeben.
Bemerkungen Am 25. Mai 2012 fand eine Vorbesprechung und am 17. August 2012 eine thematische Einführung zum Proseminar statt. Die weiteren Sitzungen finden als zweitägige Blockveranstaltung voraussichtlich Ende November 2012 statt.

 

Teilnahmebedingungen Bestandene Prüfungen des Grundstudiums.
Anmeldung zur Lehrveranstaltung Das Proseminar ist ausgebucht.
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Modul Schreibkompetenz und Arbeiten (Bachelor Rechtswissenschaft)
Schreibkompetenz (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft)
Leistungsüberprüfung Schriftliche Arbeit
Hinweise zur Leistungsüberprüfung Von den Teilnehmenden wird eine schriftliche Proseminararbeit (Abgabetermin: Mitte Oktober 2012) sowie ein mündliches Referat im Rahmen der Blockveranstaltung erwartet.
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung Anmelden: Belegen; Abmelden: nicht erforderlich
Wiederholungsprüfung keine Wiederholungsprüfung
Skala Pass / Fail
Wiederholtes Belegen beliebig wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Strafrecht

Zurück