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Semester | Herbstsemester 2013 |
Angebotsmuster | Jedes Herbstsemester |
Dozierende | Caroline Hess Klein (caroline.klein@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Die Bundesverfassung verbietet in Art. 8 Abs. 2 ausdrücklich Diskriminierungen wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Das Behindertengleichstellungsgesetz konkretisiert dieses Verbot und will die autonome Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben fördern. In der Vorlesung Behindertenrecht werden diese wichtigsten Teilgehalte des Behindertenrechts untersucht. Anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis werden unterschiedliche Themenbereiche diskutiert, insbesondere: Bau, öffentlicher Verkehr, Aus- und Weiterbildung, Dienstleistungen, sowie Arbeit und Einbürgerung. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung im Ausland (vor allem USA, Deutschland, Frankreich) sowie auf internationaler Ebene (Europarat, EU, UNO) werden als Vergleich herangezogen. Dabei wird der neuen UNO-Behindertenrechtskonvention, deren Ratifizierung durch die Schweiz zurzeit im Parlament diskutiert wird, besondere Beachtung geschenkt. |
Literatur | Ein Reader dient als Grundlage für die Vorlesung. Dieser beinhaltet Erlass-, Rechtsprechungs- und Literaturauszüge, welche für das Thema von Bedeutung sind. Zudem weist er auf weiterführende Literatur und Links hin. |
Bemerkungen | - UNO-Behindertenrechtskonvention: Es besteht noch vor Beginn der Vorlesung Behindertenrecht die Möglichkeit (keine Pflicht zur Teilnahme), die nächste Session des UNO-Behindertenrechtsausschusses in Genf zu besuchen. Dieser Besuch findet am Dienstag, 3. September 2013 statt, Tag an dem die Länderberichte von Österreich und Australien durch den Ausschuss überprüft werden. Studierende, die sich dafür interessieren, melden sich bitte bis Montag 19. August 2013 per Email direkt bei Caroline Hess-Klein. - Finanzielle Unterstützung für Masterarbeiten im Zusammenhang mit sehbehinderten und taubblinden Menschen: Um die Lebenslagen sehbehinderter und taubblinder Menschen zu verbessern, unterstützt der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZB) finanziell jährlich Masterarbeiten von Studierenden an Schweizer Fachhochschulen und Universitäten. Die Masterarbeiten sollen dazu beitragen, den Betroffenen eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen. Die Bewerbungsfrist für dieses Jahr läuft noch bis Ende November 2013. Auserwählte Masterarbeiten werden mit jeweils 2500 Franken unterstützt. Für Details: http://www.szb.ch/aktuell/szb-news/szb-foerdert-masterarbeiten.html. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Weitere Lehrveranstaltungen für den Wahlbereich Rechtswissenschaft (Master Rechtswissenschaft) |
Leistungsüberprüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Leistungsüberprüfung | MA: Mündliche Prüfung gemäss 8 Abs. 2 lit. a in Verb. mit 10 MLawO oder Referat gemäss 18lit. a MLawO. |
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | eine Wiederholung, Wiederholung zählt |
Skala | 1-6 0,5 |
Wiederholtes Belegen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |