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14156-01 - Vorlesung: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht 6 KP

Semester Frühjahrsemester 2015
Angebotsmuster Jedes Frühjahrsem.
Dozierende Pascal Grolimund (pascal.grolimund@unibas.ch)
Peter Jung (peter.jung@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Allgemeiner Teil:
Begriff, Aufgaben und Rechtsquellen des IPR; Internationale Erkenntniszuständigkeit (Funktion, Rechtsquellen, Zuständigkeitskategorien, Zuständigkeitsanknüpfungen); Rechtshängigkeit; Gang des Verfahrens; Kollisionsrecht (Funktion, Rechtsquellen, Verweisungsnormen, Anknüpfung, Verweisung, Korrektur der Regelverweisung, Ermittlung und Anwendung des in der Sache anwendbaren ausländischen Rechts); Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Ent¬scheidungen (Bedeutung, Rechtsquellen, Voraussetzungen, Verfahren)
Lernziele Erwerb von Problembewusstsein und Grundkenntnissen im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht; Einüben der Lösung von Fällen
Literatur Grolimund/Schnyder, Internationales Privat- und Zivilprozessrecht (in a nutshell), Zürich 2011; FURRER/GIRSBERGER/SCHRAMM, Internationales Privatrecht, 3. Aufl. Zürich 2011;
KREN-KOSTKIEWICZ, Grundriss des schweizerischen Internationalen Privatrechts, Bern 2012; SCHNYDER/GROLIMUND, Tafeln zum Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl. Zürich 2011;
SCHNYDER/JEGHER, Die abwesende Opernsängerin und andere Kurzgeschichten, 25 Fälle zum IPR und IZVR, mit Lösungen und Hinweisen zur Fallbearbeitung, 3. Aufl. Zürich 2013; SCHNYDER/LIATOWITSCH, Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl. Zürich 2011;
SCHWANDER, Einführung in das internationale Privatrecht, Erster Band: Allgemeiner Teil, 3. Aufl., St. Gallen 2000; Zweiter Band: Besonderer Teil, 2. Aufl., St. Gallen 1998; SIEHR, Das Internationale Privatrecht in der Schweiz, Zürich 2002.
Bemerkungen Allgemeiner Teil (Prof. Dr. Pascal Grolimund; 18. Februar bis 8. April 2015):
Begriff, Aufgaben und Rechtsquellen des IPR; Internationale Erkenntniszuständigkeit (Funktion, Rechtsquellen, Zuständigkeitskategorien, Zuständigkeitsanknüpfungen); Rechtshängigkeit; Gang des Verfahrens; Kollisionsrecht (Funktion, Rechtsquellen, Verweisungsnormen, Anknüpfung, Verweisung, Korrektur der Regelverweisung, Ermittlung und Anwendung des in der Sache anwendbaren ausländischen Rechts); Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Ent¬scheidungen (Bedeutung, Rechtsquellen, Voraussetzungen, Verfahren)

Besonderer Teil (Prof. Dr. Peter Jung; 9. April bis 28. Mai 2015):
Behandelt werden jeweils die Erkenntniszuständigkeit, das Kollisionsrecht sowie die Anerken-nung und Vollstreckung in folgenden Regelungsbereichen: Internationales Personenrecht, Internationales Familienrecht (Eherecht, Kindesrecht, Partnerschaft), Internationales Erbrecht, Internationales Sachenrecht, Internationales Immaterialgüterrecht, Internationales Vertragsrecht, Internationales Deliktsrecht, Internationales Bereicherungsrecht, Internationales Allgemeines Schuldrecht, Internationales Gesellschaftsrecht, Internationales Konkursrecht.

Die Vorlesung beginnt mit dem Allgemeinen Teil. Zum Besonderen Teil wird von Prof. Dr. Peter Jung Anfang April noch ein Skript und ein Rechtsprechungsreader an die zur Vorlesung angemeldeten Personen versendet.

 

Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz
HörerInnen willkommen

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Modul Europäisierung und Globalisierung (Master European Global Studies)
Modul Grundlagen Wirtschaftsrecht (Master Wirtschaftsrecht)
Modul Internationales Zusatzwissen (Master European Studies (Studienbeginn vor 01.02.2015))
Vertiefungsmodul Generalis (Master Rechtswissenschaft)
Vertiefungsmodul Global Europe: Handel und Unternehmen in der Globalisierung (Master European Global Studies)
Vertiefungsmodul Transnationales Recht (Master Rechtswissenschaft)
Leistungsüberprüfung Vorlesungsprüfung
Hinweise zur Leistungsüberprüfung Mündliche Prüfung gemäss 8 Abs. 2 lit. a in Verb. mit 10.
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung Anmeldung: Belegen
Wiederholungsprüfung eine Wiederholung, Wiederholung zählt
Skala 1-6 0,5
Wiederholtes Belegen nicht wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Privatrecht

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