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Semester | Herbstsemester 2019 |
Angebotsmuster | Jedes Herbstsemester |
Dozierende | Caroline Hess Klein (caroline.klein@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Die Bundesverfassung verbietet in Art. 8 Abs. 2 ausdrücklich Diskriminierungen wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Sie beauftragt in Art. 8 Abs. 4 den Gesetzgeber von Bund und Kantonen, Massnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Das Behindertengleichstellungsgesetz konkretisiert dieses Verbot und führt dadurch teilweise den Gesetzgebungsauftrag auf Bundesebene aus. Es will die autonome Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben fördern. Am 15. Mai 2014 ist zudem die UNO-Behindertenrechtskonvention für die Schweiz in Kraft getreten. Im Sommer 2016 hat die Schweiz ihren Initialstaatenbericht dem UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterbreitet. In der Vorlesung werden Entstehung und Tragweite der wichtigsten Quellen des Behindertengleichstellungsrechts untersucht. Unterschiedliche Themenbereiche (u.a. Bau, öffentlicher Verkehr, Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung, Arbeit, Einbürgerung, Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) werden anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis diskutiert. Der neuen UNO-Behindertenrechtskonvention wird besondere Beachtung geschenkt. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung im Ausland (vor allem USA und Deutschland) sowie auf internationaler Ebene (Europarat, EU, UNO) werden als Vergleich herangezogen. |
Literatur | - Ein Reader dient als Grundlage für die Vorlesung. Dieser beinhaltet Erlass-, Rechtsprechungs- und Literaturauszüge, welche für das Thema von Bedeutung sind. Zudem weist er auf weiterführende Literatur und Links hin. - Markus Schefer/Caroline Hess-Klein, Behindertengleichstellungsrecht, Bern 2014 - Markus Schefer/Caroline Hess-Klein, Droit de l'égalité des personnes handicapées, Berne 2013 |
Bemerkungen | - Neben der Dozentin Frau Dr. Caroline Hess-Klein intervenieren in der Vorlesung auch ExpertInnen aus der Praxis (Anwaltskanzlei/Verwaltung) zu ausgewählten Themen. - Im FS 19 erhalten Studierende, welche die Vorlesung Behindertenrecht erfolgreich abgeschlossen haben, die Möglichkeit, ein Clinic im Behindertenrecht zu absolvieren. Dieses bietet Einsätze in der Bundesverwaltung, in der Privatwirtschaft sowie in Rechtsdiensten von Behindertenorganisationen an. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (Bilingue): Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft (bilingue)) Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (EUCOR): Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft (EUCOR)) Wahlbereich Master Rechtswissenschaft: Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft) |
Leistungsüberprüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Leistungsüberprüfung | MA: Mündliche Prüfung gemäss 8 Abs. 2 lit. a in Verb. mit 10 MLawO. |
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | 1-6 0,5 |
Wiederholtes Belegen | einmal wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |