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Semester | Frühjahrsemester 2022 |
Angebotsmuster | Jedes Frühjahrsem. |
Dozierende |
Alberto Fabbri (alberto.fabbri@unibas.ch)
Sabine Gless (sabine.gless@unibas.ch) Anna Petrig (anna.petrig@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Im April 2001 wurde der ruandische Staatsangehörige Fulgence N. in der Schweiz wegen Kriegsverbrechen verurteilt, die er 1994 im Bürgerkrieg in Ruanda begangen hatte. Weshalb erklärte sich die schweizerische Justiz als zuständig zur Beurteilung von im Ausland an Ausländern begangenen Taten eines Ausländers? Im März 2009 erliess die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Staatschef Omar Al-Bashir. Während eines Gipfels der Afrikanischen Union im Juni 2015 in Südafrika ordnete ein südafrikanisches Gericht seine Festnahme an. Die Regierung liess ihn indessen ungehindert ausreisen. Geniesst Omar Al-Bashir Immunität? Im April 2010 veröffentlicht Wikileaks Videoaufnahmen vom Juli 2007, die den Helikopterbeschuss auf Journalisten in Bagdad zeigen. Die Aufnahmen zeigen auch den Beschuss auf den nachfolgend eintreffenden Krankentransporter. Wurden Kriegsverbrechen begangen? Am 28. Januar 2016 begann am Internationalen Strafgerichtshof die erstinstanzliche Hauptverhandlung gegen Laurent Gbagbo, den ehemaligen Staatschef der Elfenbeinküste. Ihm wurde vorgeworfen, im Nachgang zu seiner Abwahl im Jahr 2010 Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Anhängern des Wahlgewinners, Alassane Outtara, begangen zu haben. Am 15. Januar 2019 wurde er von allen Anklagepunkten freigesprochen, aber die Anklagebehörde hat Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Wie funktioniert der Internationale Strafgerichtshof? Antworten auf diese Fragen erteilt das Völkerstrafrecht. Es umfasst alle Normen, welche die Strafbarkeit des Individuums unmittelbar nach Völkerrecht regeln. Es handelt sich damit um eine Querschnittsmaterie aus Strafrecht und Völkerrecht. Die Vorlesung vermittelt die straf- und völkerrechtlichen Grundlagen, welche für das Verständnis dieses Rechtsgebiets unerlässlich sind, einschliesslich der Grundzüge des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts. Während im besonderen Teil die vier Kernverbrechen der Aggression, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Völkermords erörtert werden, bilden die Täterschaft und Teilnahme sowie die Vorgesetztenverantwortlichkeit den allgemeinen Teil der Vorlesung. Besonderes Augenmerk wird auf die Durchsetzung des Völkerstrafrechts gelegt: Nebst einer Vorstellung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) wird die Praxis des Jugoslawientribunals (ICTY) und der schweizerischen militärischen und zivilen Justiz bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen aufgezeigt. Die einzelnen Vorlesungsinhalte können Sie anfangs Semester der Programmübersicht (download via ADAM) entnehmen. |
Lernziele | Siehe Handouts zu den einzelnen Vorlesungen. |
Literatur | Einzelheiten zur Pflichtlektüre sind der Programmübersicht und den Handouts entnehmen (download via ADAM). Die Pflichtlektüre ist umfangreich und beinhaltet Auszüge aus Lehrbüchern sowie v.a. Gerichtsurteile in englischer (oder wahlweise französischer) Sprache. Pandemiebedingt werden Auszüge aus Lehrbüchern zur Verfügung gestellt (siehe ADAM). Die Gerichtsurteile werden auf ADAM zur Verfügung gestellt (Fallsammlung). Denjenigen Studierenden, welche über keine Grundkenntnisse des Strafrechts verfügen (siehe Teilnahmevoraussetzungen), wird geeignete Literatur zur Verfügung gestellt, um sich die benötigten Grundkenntnisse im Selbststudium anzueignen. Die Dozierenden stehen für Fragen, die sich aus dem Selbststudium Strafrecht ergeben, zur Verfügung. |
Bemerkungen | Die Vorlesungen werden nicht aufgezeichnet und stehen somit für eine spätere Betrachtung nicht zur Verfügung. |
Teilnahmevoraussetzungen | Die Veranstaltung ist für alle Hörerinnen und Hörer offen. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche die Leistungsprüfung ablegen, werden allerdings Grundkenntnisse des Strafrechts oder die Bereitschaft, sich diese anfangs Semester im Selbststudium anzueignen, vorausgesetzt. Grundkenntnisse im Völkerrecht werden nicht vorausgesetzt, erleichtern aber die Erarbeitung des Vorlesungsstoffs erheblich. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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wöchentlich | Dienstag | 14.15-16.00 | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Datum | Zeit | Raum |
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Dienstag 22.02.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 01.03.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 08.03.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Fasnachtsferien |
Dienstag 15.03.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 22.03.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 29.03.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 05.04.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 12.04.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 19.04.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 26.04.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 03.05.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 10.05.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 17.05.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Dienstag 24.05.2022 | 14.15-16.00 Uhr | Kollegienhaus, Hörsaal 001 |
Module |
Modul: Europäisierung und Globalisierung (Masterstudium: European Global Studies) Vertiefungsmodul Global Europe: Arbeit, Migration und Gesellschaft (Masterstudium: European Global Studies) Vertiefungsmodul Global Europe: Friedens- und Konfliktforschung (Masterstudium: European Global Studies) Vertiefungsmodul Global Europe: Internationale Organisationen (Masterstudium: European Global Studies) Vertiefungsmodul: Strafrecht (Masterstudium: Rechtswissenschaft) Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (Bilingue): Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft (bilingue)) Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (EUCOR): Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft (EUCOR)) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | Als Leistungsüberprüfung für 6 Kreditnotenpunkte ist eine MÜNDLICHE Prüfung am Ende des Semesters vorgesehen. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | 1-6 0,25 |
Belegen bei Nichtbestehen | einmal wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Strafrecht |