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Semester | Herbstsemester 2007 |
Angebotsmuster | Jedes Semester |
Dozierende | Peter Uebersax (peter.uebersax@unibas.ch) |
Inhalt | iederholung von wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Rechts (Staats- und Verwaltungsrecht) in einzelnen Themenblöcken von grundsätzlich je einer Doppelstunde die Veranstaltung wird nicht auf Vorlesungs-, sondern auf Diskussionsbasis geführt, aktives Mitwirken ist für einen vollständigen Lerngewinn unerlässlich Das Programm (mit näheren Angaben zu den behandelten Themen) wird im gegebenen Zeitpunkt auf dem Internet aufgeschaltet |
Lernziele | Verständnis des öffentlichen Rechts im Überblick und Fähigkeit, einzelne Gesichtspunkte zu vertiefen und verständlich zu erläutern |
Literatur | Grundlagenliteratur zum Staats- und Verwaltungsrecht wichtigste Erlasse des öffentlichen Rechts (z.B. Sammlung der Erlasse in der Studienausgabe Öffentliches Recht von Biaggini/Ehrenzeller) |
Bemerkungen | Beginn am 26. September 2007 je 14-tägig (am 26. September, 10. und 24. Oktober, 7. und 21. November sowie 5. und 19. Dezember) jeweils am Mittwoch, von 10.15 - 12.00 Uhr Die Veranstaltung am 19. 12. 07 findet ausnahmsweise im Pro Iure Auditorium des JBH statt. |
Teilnahmebedingungen | abgeschlossener Besuch der Veranstaltungen zum Allgemeinen und schweizerischen Staatsrecht sowie zum Verwaltungsrecht (grundsätzlich frühestens ab 5. Semester) |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul Öffentliches Recht II (Bachelor Rechtswissenschaft) |
Leistungsüberprüfung | Lehrveranst.-übergreifend |
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung | An- und Abmelden: Fakultät |
Wiederholungsprüfung | eine Wiederholung, Wiederholung zählt |
Skala | Pass / Fail |
Wiederholtes Belegen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |