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Semester | Herbstsemester 2007 |
Dozierende | Sabine Gless (sabine.gless@unibas.ch) |
Inhalt | Das Internet ist unverzichtbarer Teil der modernen Informationsgesellschaft und ein Mittel zur Begehung von Straftaten. Glaubt man Pressemitteilungen, so ist cybercrime ein grenzüberschreitendes Kriminalitätsphänomen neuer Dimension. Dabei ist bis heute nicht nur umstritten, welche Handlungen im Internet überhaupt als Straftaten zu qualifizieren sind (i.e. Musikdatenaustausch, Spamming, Verbreitung gefährlicher Inhalte), sondern auch, wer dafür allenfalls haften sollte (content-, host- oder acces-provider) und wie diese Kriminalität durch Strafverfolgungsbehörden effektiv bekämpft werden könnte. Das Kolloquium im Internetstrafrecht diskutiert diese Fragen und richtet sich als Vertiefungsveranstaltung im Strafrecht an Studierende im Bachelor- und Masterstudiengang, die Kenntnisse im Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil und ein Interesse am Strafprozessrecht sowie an Internationalem Strafrecht haben. Das Kolloquium umfasst fünf 2-stündige Lektionen: I. 25.9.2007: Cybercrime and punishment? Einführung in das Internetstrafrecht II. 2.10.2007: Wer haftet - wofür? Die strafrechtliche Zurechnung im Internet, insbesondere Täterschaft- und Teilnahmelehren angewandt auf die Host- und Providerhaftung III. 9.10.2007: Beschlagnahme von e-mails und heimliche online-Durchsuchungen Wie können Strafverfolgungsbehörden effektiv gegen Internetkriminalität vorgehen? 10.10.2007: Exkursion zum deutschen Bundesverfassungsgericht, KA (D) IV. 16.10.2007: Phishing, pharming, spamming, Musiktauschboersen, Rassenhet-ze, Kinderpornographie, Cyberterrorismus Erfassung von Internetkriminalität durch die Tatbestände des Besonderen Teils des StGB V. 23.10.2007: Cybercrime is everywhere and nowhere Internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Internetkriminalität |
Bemerkungen | Exkursion zum deutschen Bundesverfassungsgerichts (Karlsruhe, D) am Mittwoch, 10. Oktober 2007, 10:00 Uhr Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt über die Verfassungsbe-schwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Linkspartei.PDS und dreier Rechtsanwälte. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das am 30. Dezember 2006 in Kraft getretene Änderungsgesetz zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, welches dem Verfassungsschutz unter anderem die Befugnis gibt, heimlich auf an das Internet angeschlossene Computersysteme zu-zugreifen (sog. Online-Durchsuchung). Die in diesem Zusammenhang von den Beschwerdeführern aufgeworfenen Fragen zur Zulässigkeit solcher Massnahmen sind auch für die rechtspolitische Diskussion in der Schweiz von Interesse. Eine praktische Bedeutung ergibt sich aus dem Umstand, dass heimliche Online-Durchsuchungen auch grenzüberschreitend, also allenfalls auch in der Schweiz durchgeführt werden könnten. WICHTIG: Für die Exkursion zum Bundesverfassungsgericht müssen bis 21. Septem-ber Anmeldungen mit Namen, Geburtsdatum und Telefonnummer vorliegen bei: Christopher.Geth@unibas.ch. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul Strafrecht, Vertiefung (Master Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | Prüfung (für Studierende im Bachelorstudiengang): Die mündliche Teilnahme während der Veranstaltung wird bewertet. Die Form eines zu-sätzlichen Leistungsnachweises (z. Bsp. Reading Assignment, Falllösung, Diskussion im Rahmen der Exkursion) wird mit der Dozentin individuell festgelegt. Für die erfolgreiche Teilnahme werden 3 Kreditpunkte vergeben. Kreditpunkte im Masterstudiengang werden regelmässig in Zusammenhang mit der Teilnahme am Swiss Moot Court vergeben Ausnahmsweise kann ein anderer Leistungs-nachweis mit der Dozentin individuell festgelegt werden, durch die 8 Kreditpunkte er-worben werden können. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | An- und Abmelden: Fakultät |
Wiederholungsprüfung | zwei Wiederhol., letzte Wiederhol. zählt |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Strafrecht |