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Semester | Frühjahrsemester 2008 |
Dozierende | Lukas Handschin (lukas.handschin@unibas.ch) |
Inhalt | AKTUELLER VORLESUNGSPLAN SIEHE www.eskript.ch/plan Rechnungslegungsrecht ist, wie der Begriff schon andeutet, Recht und damit ein Regelungsbereich, der unter der Kontrolle der Juristen ist und nicht der Wirtschaftprüfer, was voraussetzt, dass die Juristen sich mit diesem Thema auch auseinandersetzen und auch das Verständnis dafür aufbringen, dies zu tun. Ohne Verständnis für Fragen der Rechnungslegung und der Revision sind Juristen nicht in der Lage, festzustellen oder zu überprüfen, ob beispielsweise Organe Sorgfaltsmassstäbe verletzt und sich somit verantwortlich gemacht haben. I. Rechnungslegungsrecht 1. Grundlagen - Ziel der Rechnungslegung - Pflicht zur Rechnungslegung - Rechnungslegungsvorschriften (OR, Swiss GAAP FER, IFRS) 2. Bilanz und Jahresrechnung in der Anwendung 3. Die Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung im Einzelnen (Grundlagen, OR, FER, IFRS), insbesondere: - Going concern (Unternehmensfortführung) - Wesentlichkeit (Materiality) - Vorsicht (Prudence) - Imparitätsprinzip - Offsetting (Bruttoprinzip/ Verrechnungsverbot und Saldierungsverbot) - Vollständigkeit (Completeness) - Wirtschaftliche Betrachtungsweise (Substance over form) - Verständlichkeit (Understandability) - Bedeutsamkeit (Relevance) - Glaubwürdige Darstellung (Faithful representation) - Vergleichbarkeit (Comparability) 4. Bestandteile des Jahresabschlusses - Bilanz (balance sheet) - Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung/ income statement) - Anhang (notes to financial statement) - Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity) - Cash-flow Statement (Geldflussrechnung/Mittelflussrechnung/ Kapitalflussrechnung) - Jahresbericht 5. Bewertungsvorschriften - Going concern (Annahme der Fortführung) - Der Grundsatz der Einzelbewertung - Höchstwertprinzip - Niederwertprinzip/Vorsichtsprinzip - Anlagevermögen - Abschreibungen und Wertberichtigungen - Stille Reserven - Rückstellungen 6. Verhältnis Handels- und Steuerbilanz /Massgeblichkeitsprinzip 7. Jahresabschluss Analyse 8. Konzernrechnungslegung II. Revisionsrecht 1. Ziel der Revision 2. Revisionspflicht 3. Prüfungsvorschriften 4. Revisionsstelle 5. Ordentliche Revision 6. Eingeschränkte Revision |
Lernziele | Verständnis der Grundlagen und die methodische Fähigkeit unter Beizug des Gesetzes und vor allem der Normen und Standards auch anspruchsvolle Fragen des Rechnungslegungs- und Revisionsrechts zu bewältigen. |
Literatur | Die Teilnehmer erhalten als Lehrmittel einen Vorabdruck des geplanten Buches "Rechnungslegungs- und Revisionsrecht in a Nutshell" Daneben existiert ein eSkript (www.eskript.unibas.ch) mit den wichtigsten Grundsätzen, Zahlenbeispielen und Quellen (auch Swiss GAAP FER und IFRS). |
Weblink | eSkript zur Vorlesung |
Teilnahmebedingungen | Studierende nach neuer Prüfungsordnung: Zulassung zum Masterstudium; Studierende nach alter Prüfungsordnung: ab 7. Semester. Auch Hörer sind willkommen. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul Rechnungslegungs- und Revisionsrecht (Master Rechtswissenschaft) |
Hinweise zur Leistungsüberprüfung | Die Leistungsüberprüfung erfolgt für Studierende des Master-Lehrgangs ausschliesslich durch eine benotete Bewertung der aktiven Teilnahme im Rahmen der Veranstaltung. Diese aktive Teilnahme ergibt sich aus Kurzreferaten und Diskussionsbeiträgen. |
Wiederholungsprüfung | eine Wiederholung, bester Versuch zählt |
Skala | 1-6 0,5 |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Privatrecht |