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10309-01 - Vorlesung: Zivilprozessrecht 4 KP

Semester Frühjahrsemester 2009
Angebotsmuster Jedes Frühjahrsem.
Dozierende Thomas Sutter-Somm (thomas.sutter@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Das Ziel der Vorlesung besteht darin, die dogmatischen Grundlagen sowie die praktisch wich-tigen Kernbereiche des Zivilprozessrechts zu vermitteln. Die Studierenden sollen in der Lage sein, Grundfragen des Zivilprozessrechts zu erkennen und Lösungsansätze entwickeln zu können. Das erforderliche Grundwissen für spätere Praktika bei Gerichten oder in der Advo-katur soll sichergestellt sein. Dazu gehört auch, dass der Aufbau von Rechtsschriften und Ur-teilen zur Sprache kommt.
Ein grosser Stellenwert wird der Entwicklung des Schweizerischen Zivilprozessrechts und seiner engen Verknüpfung mit dem materiellen Privatrecht eingeräumt. Ein wichtiger Meilen-stein stellt die Verabschiedung der Schweizerischen Zivilprozessordnung durch das Parlament am 19. Dezember 2008 dar. Allerdings wird das neue Bundesgesetz voraussichtlich erst auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten. In der Vorlesung werden deshalb sowohl geltendes wie neues Recht zur Sprache kommen.

1 Einleitung
2 Die Gerichte und ihre Zuständigkeit
3 Die Parteien
4 Die Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)
5 Zeit und Kosten im Zivilprozess
6 Erläuterungen zu weiteren zentralen Rechtsinstituten des Zivilprozessrechts
7 Die Klage (im Modell des erstinstanzlichen ordentlichen Zivilprozesses)
8 Die Klageantwort
9 Der weitere Gang des Verfahrens
10 Besondere Verfahrensarten
11 Rechtsmittel
12 Die Urteilsvollstreckung
Lernziele Vermittlung der dogmatischen und praktischen Grundkenntnisse des Zivilprozessrechts.; Aufzeigen der Verknüpfungen mit dem materiellen Recht; Kenntnisse der Entwicklung des schweizerischen Zivilprozessrechts.
Literatur Unerlässliche Vorlesungsunterlagen:

1. Grundlagenliteratur:
Thomas Sutter-Somm, Schweizerisches Zivilprozessrecht, Zürich 2007
2. Gesetzestexte:
- Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (in der Fassung Vorlage der Redaktionskommission) [voraussichtliches Inkrafttreten 1. Januar 2011], siehe www.parlament.ch/sites/doc/CuriaFolgeseite/2006/20060062/Schlussabstimmungstext NS D.pdf; sowie Botschaft zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) vom 28. Juni 2006 (06.062), BBl 2006, 7222 ff.
- Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen (Gerichtsstandsgesetz, GestG) vom 24. März 2000, SR 272
- Bundesgesetz über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) vom 17. Juni 2005, SR 173.110
- ZGB, OR
- Zivilprozessordnung Basel-Stadt
- Zivilprozessordnung Basel-Landschaft

Spätestens eine Woche vor Beginn der Vorlesung kann beim Dings-Shop, Kornhausgas-se 2, 4051 Basel, ein Reader zur Vorlesung erworben werden.
Bemerkungen Vorlesungsbeginn: 16. Februar, Vesalianum, Grosser Hörsaal

Vorlesungsdaten: 16. Februar: 10-12, 14-16; 23. Februar: 10-12; 2. März vorlesungsfrei (Fasnacht); 9. März: 10-12; 16. März: 10-12, 14-16; 23. März: 10-12; 30. März: 10-12, 14-16; 6. April: 10-12; 13. April vorlesungsfrei (Ostermontag); 20. April: 10-12; 27. April: 10-12, 14-16; 4. Mai: 10-12; 11. Mai: 10-12, 14-16; 18. Mai: 10-12, 14-16; 25. Mai (Schluss): 10-12, 14-16.

 

Teilnahmebedingungen 6. Semester
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Modul Zivilprozessrecht (Bachelor Rechtswissenschaft)
Leistungsüberprüfung Klausur, Vorlesungs-, Fachprü.
Hinweise zur Leistungsüberprüfung Vorlesungsprüfung
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung An- und Abmelden: Fakultät
Wiederholungsprüfung zwei Wiederhol., letzte Wiederhol. zählt
Skala 1-6 0,5
Wiederholtes Belegen zweimal wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Privatrecht

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