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14162-01 - Vorlesung: Migrationsrecht 8 KP

Semester Herbstsemester 2009
Angebotsmuster unregelmässig
Dozierende Peter Uebersax (peter.uebersax@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Kurzbeschreibung der Veranstaltung:

Vorlesung zum schweizerischen Migrationsrecht (Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungsrecht). Wöchentlich zweistündig, jeweils am Dienstag von 10.30-12.00 Uhr.


Inhalt und Aufbau der Veranstaltung:

Staatsvertragliche und verfassungsrechtliche Einbettung des Migrationsrechts; Ausländerrecht unter Einschluss der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union; Asylrecht; Einbürgerungsrecht.
Lernziele Kenntnis des schweizerischen Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungsrechts und der Zusammenhänge zwischen diesen Rechtsgebieten.
Literatur Wird in der Veranstaltung angegeben.
Bemerkungen Zur Vertiefung des Stoffes ist im Frühjahrsemester (im Mai) 2010 ein Blockseminar (im Wenkenhof in Riehen) vorgesehen, gemeinsam geleitet von Prof. Stephan Breitenmoser und PD Peter Uebersax.

 

Teilnahmebedingungen Für Studierende der Rechtswissenschaft: Kenntnis des schweizerischen Staatsrechts und des allgemeinen Verwaltungsrechts erwünscht.

Für Studierende anderer Fakultäten: Der Besuch der Veranstaltung ist grundsätzlich ohne besondere juristische Vorkenntnisse möglich; Grundkenntnisse im öffentlichen Recht sind aber von Vorteil.
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Modul Migrationsrecht (Master Rechtswissenschaft)
Leistungsüberprüfung Klausur, Vorlesungs-, Fachprü.
Hinweise zur Leistungsüberprüfung Im Migrationsrecht kann als freies Wahlfach gemäss 14 der Studien- und Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Basel vom 5. November 1998 im Rahmen des Lizentiatsexamens eine Prüfung abgelegt werden.

Das Migrationsrecht zählt ebenfalls zu den im Rahmen des Masterstudiums anerkannten Modulen (8 KP) und wird überdies für die Studienrichtung Verwaltungsrecht speziell angerechnet (vgl. die Wegleitung zur Ordnung für das Masterstudium der Juristischen Fakultät der Universität Basel vom 16. Dezember 2004 und vom 30. Juni 2005).

Die Leistungsüberprüfung erfolgt grundsätzlich als mündliches Examen. Für andere Formen im Rahmen des Masterstudiums wäre der Dozent spezifisch anzufragen.

An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung Anmelden: Belegen; Abmelden: nicht erforderlich
Wiederholungsprüfung eine Wiederholung, Wiederholung zählt
Skala Pass / Fail
Wiederholtes Belegen beliebig wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Öffentliches Recht

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