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Semester | Frühjahrsemester 2010 |
Angebotsmuster | Jedes Frühjahrsem. |
Dozierende | Thomas Sutter-Somm (thomas.sutter@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Das Ziel der Vorlesung besteht darin, die dogmatischen Grundlagen sowie die praktisch wichtigen Kernbereiche des Zivilprozessrechts zu vermitteln. Die Studierenden sollen in der Lage sein, Grundfragen des Zivilprozessrechts zu erkennen und Lösungsansätze entwickeln zu können. Das erforderliche Grundwissen für spätere Praktika bei Gerichten oder in der Advokatur soll sichergestellt sein. Dazu gehört auch, dass der Aufbau von Rechtsschriften und Urteilen zur Sprache kommt. Ein grosser Stellenwert wird der Entwicklung des Schweizerischen Zivilprozessrechts und seiner engen Verknüpfung mit dem materiellen Privatrecht eingeräumt. Ein wichtiger Meilenstein stellt die Verabschiedung der Schweizerischen Zivilprozessordnung durch das Parlament am 19. Dezember 2008 dar. Die neue ZPO wird voraussichtlich auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten. Gegenstand der Vorlesung bildet daher die neue schweizerische Zivilprozessordnung. 11 Rechtsmittel 12 Die Urteilsvollstreckung |
Lernziele | Vermittlung der dogmatischen und praktischen Grundkenntnisse des Zivilprozessrechts.; Aufzeigen der Verknüpfungen mit dem materiellen Recht; Kenntnisse der Entwicklung des schweizerischen Zivilprozessrechts. |
Literatur | Unerlässliche Vorlesungsunterlagen: 1. Grundlagenliteratur: Thomas Sutter-Somm, Schweizerisches Zivilprozessrecht, Zürich 2007 2. Gesetzestexte: - Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (in der Fassung Vorlage der Redaktionskommission) [voraussichtliches Inkrafttreten 1. Januar 2011], siehe www.parlament.ch/sites/doc/CuriaFolgeseite/2006/20060062/Schlussabstimmungstext NS D.pdf; sowie Botschaft zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) vom 28. Juni 2006 (06.062), BBl 2006, 7222 ff. - Bundesgesetz über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) vom 17. Juni 2005, SR 173.110 - ZGB, OR Spätestens eine Woche vor Beginn der Vorlesung kann beim Dings-Shop, Kornhausgasse 2, 4051 Basel, ein Reader zur Vorlesung erworben werden. |
Teilnahmevoraussetzungen | 6. Semester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul Zivilprozessrecht (Bachelor Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Klausur, Vorlesungs-, Fachprü. |
Hinweise zur Prüfung | Schriftliche Vorlesungsprüfung im ZPO am Mittwoch, den 23. Juni 2010 Extra Prüfungsanmeldung im Studiendekanat der Jur. Fakultät zwingend erforderlich. Anmeldetermine beachten! Siehe unter: http://ius.unibas.ch/studium/semester-und-pruefungsdaten/ Abmeldung von Prüfungen nur aus triftigen Gründen möglich. Die Wegleitung zur Ordnung für das Bachelorstudium an der Juristischen Fakultät der Universität Basel (Teil 3: Prüfungsstoff Bst. e) wurde per Ende Herbssemester 2009 folgendermassen den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst: - Allgemeine Lehren des Zivilprozessrechts und zentrale Schnittstellen des Zivilprozessrechts zum Privatrechts (insbes. Beweislast, insbes. Gesuche und Klagen des Familienrechts, erbrechtliche Klagen, sachenrechtliche Klagen) - Entwicklung des Schweizerischen Zivilprozessrechts - Schweizerische Zivilprozessordnung, Beschwerde in Zivilsachen (BIZ) gemäss BGG |
An-/Abmeldung zur Prüfung | An- und Abmelden: Fakultät |
Wiederholungsprüfung | zwei Wiederhol., letzte Wiederhol. zählt |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | zweimal wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Privatrecht |