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Semester | Frühjahrsemester 2010 |
Dozierende | Lukas Handschin (lukas.handschin@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Aktueller Vorlesungsplan siehe unter http://www.eskript.unibas.ch/vorlesungsplan_2010/ Rechnungslegungsrecht ist, wie der Begriff schon andeutet, Recht und damit ein Regelungsbereich, der unter der Kontrolle der Juristen ist und nicht der Wirtschaftprüfer, was voraussetzt, dass die Juristen sich mit diesem Thema auch auseinandersetzen und auch das Verständnis dafür aufbringen, dies zu tun. Ohne Verständnis für Fragen der Rechnungslegung und der Revision sind Juristen nicht in der Lage, festzustellen oder zu überprüfen, ob beispielsweise Organe Sorgfaltsmassstäbe verletzt und sich somit verantwortlich gemacht haben. I. Rechnungslegungsrecht 1. Grundlagen - Ziel der Rechnungslegung - Pflicht zur Rechnungslegung - Rechnungslegungsvorschriften (OR, Swiss GAAP FER, IFRS) 2. Bilanz und Jahresrechnung in der Anwendung 3. Die Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung im Einzelnen (Grundlagen, OR, FER, IFRS), insbesondere: - Going concern (Unternehmensfortführung) - Wesentlichkeit (Materiality) - Vorsicht (Prudence) - Imparitätsprinzip - Offsetting (Bruttoprinzip/ Verrechnungsverbot und Saldierungsverbot) - Vollständigkeit (Completeness) - Wirtschaftliche Betrachtungsweise (Substance over form) - Verständlichkeit (Understandability) - Bedeutsamkeit (Relevance) - Glaubwürdige Darstellung (Faithful representation) - Vergleichbarkeit (Comparability) 4. Bestandteile des Jahresabschlusses - Bilanz (balance sheet) - Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung/ income statement) - Anhang (notes to financial statement) - Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity) - Cash-flow Statement (Geldflussrechnung/Mittelflussrechnung/ Kapitalflussrechnung) - Jahresbericht 5. Bewertungsvorschriften - Going concern (Annahme der Fortführung) - Der Grundsatz der Einzelbewertung - Höchstwertprinzip - Niederwertprinzip/Vorsichtsprinzip - Anlagevermögen - Abschreibungen und Wertberichtigungen - Stille Reserven - Rückstellungen 6. konsolidierte Konzernrechnung II. Revisionsrecht 1. Ziel der Revision 2. Revisionspflicht 3. Prüfungsvorschriften 4. Revisionsstelle 5. Ordentliche Revision 6. Eingeschränkte Revision |
Lernziele | Verständnis der Grundlagen und die methodische Fähigkeit unter Beizug des Gesetzes und vor allem der Normen und Standards auch anspruchsvolle Fragen des Rechnungslegungs- und Revisionsrechts zu bewältigen. |
Literatur | LUKAS HANDSCHIN, Rechnungslegungs- und Revisionsrechtrecht in a Nutshell, Zürich: Dike 2008; Daneben existiert ein eSkript (www.eskript.unibas.ch) mit den wichtigsten Grundsätzen, Zahlenbeispielen und Quellen (auch Swiss GAAP FER und IFRS). |
Weblink | eSkript zur Vorlesung |
Teilnahmebedingungen | Studierende nach neuer Prüfungsordnung: Zulassung zum Masterstudium; Studierende nach alter Prüfungsordnung: ab 7. Semester. Diese Vorlesung eignet sich auch für WWZ-Studenten. Hörer sind ebenfalls willkommen. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul Rechnungslegungs- und Revisionsrecht (Master Rechtswissenschaft) |
Hinweise zur Leistungsüberprüfung | Die Leistungsüberprüfung erfolgt für Studierende des Master-Lehrgangs durch eine mündliche Prüfung nach Abschluss der Veranstaltung. Prüfungstermine: Die Prüfungen finden am 31.5., 1.6. und 2.6. statt. |
Wiederholungsprüfung | eine Wiederholung, bester Versuch zählt |
Skala | 1-6 0,5 |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Privatrecht |