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10288-01 - Proseminar: Strafrechtliche Fragen der Forschung an Menschen 4 KP

Semester Frühjahrsemester 2010
Angebotsmuster unregelmässig
Dozierende Matthias Till Bürgin (matthias.buergin@unibas.ch)
Peter Bürkli (peter.buerkli@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Im März 2010 werden Volk und Stände über einen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen entscheiden. Dieser bezweckt den Schutz von Würde und Persönlichkeit des Menschen in der Forschung und räumt dem Bund eine umfassende Kompetenz zur Regelung der Forschung am Menschen ein. Das den Verfassungsartikel konkretisierende Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) wurde im Oktober 2009 dem Parlament überwiesen. In Ausführung des Verfassungsartikels verfolgt das Humanforschungsgesetz primär das Ziel, die Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen in der Forschung zu schützen.

Die kommende Abstimmung über den Verfassungsartikel sowie die parlamentarischen Beratungen des Gesetzesentwurfs sollen im Proseminar Anlass zur Diskussion zahlreicher Aspekte im Spannungsfeld zwischen dem Schutz von Versuchspersonen und der Forschungsfreiheit sein. Aus strafrechtlicher Sicht stehen die Fragen der Aufklärung und der (stellvertretenden) Einwilligung im Vordergrund. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang die Forschung an besonders verletzbaren Personen (etwa Kinder oder schwangere Frauen). Dürfen Eltern stellvertretend in Forschungsvorhaben mit ihren Kindern einwilligen? Darf man an Embryonen und Föten in vivo forschen? Wo liegen die Grenzen der (stellvertretenden) Einwilligung? Grundsätzliche Fragen stellen sich ebenso hinsichtlich der rechtlichen Stellung von so genannten Ethikkommissionen und deren Stellungnahmen.

Berücksichtigung finden soll dabei immer auch das in Kraft stehende Bundesrecht, welches bereits jetzt einzelne Bereiche der Forschung am Menschen regelt und z.T. auch strafbewehrte Verbote umfasst. Zu denken ist etwa an das Heilmittelgesetz im Zusammenhang mit klinischen Studien mit Heilmitteln, das Datenschutzgesetz hinsichtlich des Umgangs mit Personendaten oder an das Stammzellenforschungsgesetz.

Lernziele Die Studierenden bringen ihre strafrechtlichen Kenntnisse anhand von Fragen zur Forschung am Menschen zur Anwendung. Ziel des Proseminars ist es, den Studierenden Kenntnisse der praktischen und wissenschaftlichen Arbeitsweise, der Bibliotheksbenützung sowie der mündlichen Präsentation und Diskussion ihrer schriftlichen Arbeiten zu vermitteln. Die Studierenden sollen die formellen und gestalterischen Anforderungen an eine juristische Arbeit kennenlernen. Inhaltlich sollten in einer Proseminararbeit die wesentlichen Ansichten von Lehre und Praxis wiedergegeben werden.
Literatur Eine Auswahl von Texten wird zur Verfügung gestellt. Eine Literaturliste wird abgegeben.
Bemerkungen Am Donnerstag, 17. Dezember 2009, findet um 12.15 Uhr im Gebäude der Juristischen Fakultät am Peter Merian-Weg 8 im Seminarraum 2 eine Vorbesprechung statt.
Im Januar 2010 wird eine Einführungsveranstaltung durchgeführt. Die weiteren Sitzungen finden als Blockveranstaltung am 29. und 30. April 2010 statt.
Eine Voranmeldung mit Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer, E-mail-Adresse und Semesterzahl wird erbeten an: peter.buerkli@unibas.ch. Die Voranmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist beschränkt.

 

Teilnahmebedingungen Bestandene Prüfungen des Grundstudiums.
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Modul Schreibkompetenz und Arbeiten (Bachelor Rechtswissenschaft)
Leistungsüberprüfung Lehrveranst.-begleitend
Hinweise zur Leistungsüberprüfung Von den Teilnehmenden wird eine schriftliche Proseminararbeit (Abgabetermin: Ende März 2010) sowie ein mündliches Referat erwartet.
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung Anmelden: Belegen; Abmelden: nicht erforderlich
Wiederholungsprüfung keine Wiederholungsprüfung
Skala Pass / Fail
Wiederholtes Belegen beliebig wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Strafrecht

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