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24121-01 - Vorlesung: Medien- und Kommunikationsrecht 6 KP

Semester Frühjahrsemester 2017
Angebotsmuster Jedes Frühjahrsem.
Dozierende Franz Zeller (franz.zeller@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Im Zentrum der Vorlesung stehen die grundrechtlich geschützte Freiheit des journalistischen Schaffens und ihre Schranken. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Grenzen der Medienfreiheit im Bereich der gedruckten und der elektronischen Massenmedien dargestellt und diskutiert. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die umfangreiche Strassburger Rechtsprechung zur Garantie der Meinungsfreiheit in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Weitere Schwerpunkte bilden:
- die denkbaren Auswirkungen der Durchsetzungsinitiative auf den Journalismus
- die gegenseitigen Bezüge von Medienethik und Medienrecht,
- die gesetzliche Schranken freier Kommunikation (v.a. im StGB)
- die Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
- das Redaktionsgeheimnis (journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht),
- der Anspruch der Medienschaffenden auf Zugang zu amtlichen Informationen (Informationsfreiheit),
- die Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
- das Redaktionsgeheimnis (journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht),
- der Anspruch der Medienschaffenden auf Zugang zu amtlichen Informationen (Informationsfreiheit),

Nicht vertieft behandelt werden typische Gebiete des privatrechtlichen Medienrechts wie z.B. das Urheberrecht oder das Datenschutzrecht.

Lernziele: Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundsätze (Vorschriften, Behörden, Verfahren) des (öffentlichen) Medienrechts und können abschätzen, nach welchen Kriterien konkrete Streitigkeiten (v.a. über die Publikation problematischer Inhalte und über den Zugang zu Informationen) durch die zuständigen Instanzen beurteilt werden.

Studierende der Rechtswissenschaft können - wie im FS 2015 - im Rahmen der Lehrveranstaltung ein Fallbeispiel präsentieren (ca. 30 Minuten).
Lernziele Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundsätze (Vorschriften, Behörden, Verfahren) des (öffentlichen) Medienrechts und können abschätzen, nach welchen Kriterien konkrete Streitigkeiten (v.a. über die Publikation problematischer Inhalte und über den Zugang zu Informationen) durch die zuständigen Instanzen beurteilt werden.
Studierende der Rechtswissenschaft können - wie im FS 2013 - im Rahmen der Lehrveranstaltung ein Fallbeispiel präsentieren (ca. 30 Minuten).
Literatur Die Vorlesung basiert auf dem Skriptum von Franz Zeller, "Öffentliches Medienrecht". Es ist 2004 in 1. Auflage in der Reihe der Stämpfli-Skripten zum öffentlichen Recht erschienen.
Eine aktualisierte Fassung des Skriptums wird voraussichtlich Ende Februar zugänglich gemacht.
Bemerkungen Jus-Studierende und andere am Medienrecht Interessierte sind willkommen.
Weblink https://ius.unibas.ch/lehre/dozierende/o

 

Teilnahmebedingungen Die Veranstaltung steht nicht nur Jus-Studierenden offen, sondern bspw. auch interessiereten Studierenden der Medienwissenschaft oder Hörerinnen und Hörern.
Anmeldung zur Lehrveranstaltung Für Studierende der Rechtswissenschaft erwünscht, aber nicht erforderlich
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz
HörerInnen willkommen

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Vertiefungsmodul Verwaltungsrecht (Master Rechtswissenschaft)
Leistungsüberprüfung Vorlesungsprüfung
Hinweise zur Leistungsüberprüfung Mündliche Prüfung (Open Book). Die Note der allfälligen Präsentation eines Fallbeispiels wird zu 50 Prozent berücksichtigt.
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung Anmeldung: Belegen
Wiederholungsprüfung keine Wiederholungsprüfung
Skala 1-6 0,5
Wiederholtes Belegen einmal wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Öffentliches Recht

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