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43577-01 - Vorlesung: Schnittstellen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht in Arbeitsverhältnissen 6 KP

Semester Frühjahrsemester 2017
Angebotsmuster unregelmässig
Dozierende Kurt Pärli (kurt.paerli@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Inhalte und Ziele
Im Rahmen dieser Vorlesung Modul werden
Anhang einer kurzen Darstellung und Reflexion der historischen Entwicklung der beiden Rechtsgebiete werden ausgewählte Schnittstellenthemen beleuchtet, so namentlich im Bereich der Lohnfortzahlung/Taggeldversicherung und berufliche Vorsorge, Schwangerschaft/Niederkunft/Mutterschaft, aber auch im Bereich der Arbeitgeberhaftung und Leistungen der Sozialversicherungen. Dabei werden auch Fragen des Regress zur Sprache kommen. Eingegangen wird weiter auf komplexe Probleme, die sich bei der sozialversicherungsrechtlichen Qualifikationen von Arbeitgeberleistungen ausserhalb des klassischen Lohnes (Spesen, Lohnersatzleistungen, Abgangsentschädigungen, Sozialpläne usw.) ergeben. Besondere Aufmerksamkeit wird schliesslich den neueren Beschäftigungsformen geschenkt, bei denen Arbeit im Rahmen von Programmen und Arbeitsversuchen der Arbeitslosenversicherung oder Invalidenversicherung geleistet wird.
Aufbau der Veranstaltung:
1. Vorlesung, Mittwoch 22. Februar 2017, 14 15 bis 16 Uhr
 I) Einleitung: Was haben Arbeits- und Sozialversicherungsrecht miteinander zu tun – und was nicht?
 II) Sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Pflichten und Gestaltungsspielräume beim Abschluss eines Arbeitsverhältnisses (1)
2. Vorlesung, Dienstag 28. Februar 2017 (ausnahmsweise an einem Dienstag), 14 15 bis 16 Uhr
 II) Sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Pflichten und Gestaltungsspielräume beim Abschluss eines Arbeitsverhältnisses (2)
3. Vorlesung, Mittwoch, 15. März 2017, 14 15 bis 16 Uhr
 II) Schnittstellen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht bei Krankheit, Unfall und Invalidität des Arbeitnehmers was hängst wie zusammen, welche Rolle spielt Datenschutz? (1)
4. Vorlesung, Mittwoch, 22. März 2017, 14 15 bis 16 Uhr
 II) Schnittstellen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht bei Krankheit, Unfall und Invalidität des Arbeitnehmers was hängt wie zusammen, welche Rolle spielt Datenschutz? (2), ev. mit Gastreferat (Case Management)
5. Vorlesung, Mittwoch, 29. März 2017, 14 15 bis 16 Uhr
 III) Schwangerschaft, Niederkunft, Mutterschaft im Lichte des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts
6. Vorlesung, Mittwoch, 05. April 2017, 14 15 bis 16 Uhr
 IV) Arbeitsrecht / Sozialversicherungsrecht: Regressfragen
7. bis 10. Vorlesung vom Mittwoch, 19. April, 26. April, 3. Mai, 17. Mai
 Keine Präsenzveranstaltungen
 Die Studierenden bereiten ihren Beitrag für die Abschlussveranstaltung vom 1. Juni 2017 vor (Modalitäten siehe unten, Leistungsnachweis)
11. Vorlesung, Mittwoch, 31. Mai 2017, 9 00 bis 16 Uhr (je nach Teilnehmerzahl bis 18 Uhr)
 Die Studierenden halten Ihr Referat und Co-Referat (entweder zur Masterarbeit oder zu einer Aufgabenstellung, siehe unten) und beantworten Fragen der Mitstudierenden und des Dozenten
Literatur Zu Beginn des Semesters wird ein Reader mit relevanten Texten und Judikatur abgegeben.
Bemerkungen Maximal 12 Teilnehmer/innen

 

Teilnahmebedingungen Besuch der Veranstaltungen Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (oder mindestens eine der beiden)
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz
HörerInnen willkommen

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Wahlbereich Master Rechtswissenschaft: Empfehlungen (Master Rechtswissenschaft)
Leistungsüberprüfung Vorlesungsprüfung
Hinweise zur Leistungsüberprüfung Leistungsnachweis:
Im Rahmen dieser Veranstaltungen können die folgenden Leistungsnachweise erlangt werden:
Variante „normale Vorlesung“ ohne Masterarbeit:
- Besuchen der sechs Präsenzvorlesungen und der Abschlussveranstaltung
- Bearbeitung eines Themas (eigenes Thema zum Semesterstoff oder ein Thema gemäss untenstehender Liste) und 30minütiger Vortrag darüber (plus Handout an die Teilnehmenden)
- Ko-Referat (10 Minuten) zu einem Referat einer anderen Teilnehmerin bzw. eines anderen Teilnehmers
Variante „normale Vorlesung“ plus „kleine oder grosse Masterarbeit“
- Besuchen der sechs Präsenzvorlesungen und der Abschlussveranstaltung
- Erstellen einer Masterarbeit zu einem eigenen Thema, das zum Semesterstoff passt oder einem Thema gemäss untenstehender Liste) und 30minütiger Vortrag darüber (plus Handout an die Teilnehmenden)
o Nach Möglichkeit ist die Masterarbeit innerhalb des Semesters zu schreiben (andere Lösungen sind mit dem Dozenten zu vereinbaren, grundsätzlich möglich)
o Der 30minütige Vortrag ersetzt das Masterarbeitskolloquium
o Durch die Teilnahme an der Vorlesung und das 30minütige Referat sowie das Ko-Referat werden auch die für diese Vorlesung vorgesehenen ECTS-Punkte erlangt
Mögliche Themen für kleine oder grosse Masterarbeit im Rahmen dieser Veranstaltung
 Die Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin nach Art. 324b OR – ungeklärte Fragen
 Die Rolle der Arbeitgeberin in der Arbeitslosenversicherung
 Die Rolle der Arbeitgeberin in der Unfallversicherung
 Die Rolle der Arbeitgeberin in der Invalidenversicherung
 Die sozialversicherungsrechtlichen Folgen einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung
 Eckpunkte einer sozialverträglichen und wirtschaftlich tragbaren obligatorischen Krankentaggeldversicherung
 Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte des „case management“
 Bonus / Malus in der Krankentaggeldversicherung: Zulässig oder nicht?
 Usw.
Mögliche Themen für einen „normalen Leistungsnachweis“ (30minütiges Referat)
- Besprechung aktueller Rechtsprechung zu den Themen der Vorlesung (nach Absprache mit dem Dozenten)
- Informationspflichten der Arbeitgeberin zu Sozialversicherungen gegenüber den Arbeitnehmer/innen
- Usw.
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung Anmeldung: Belegen
Wiederholungsprüfung keine Wiederholungsprüfung
Skala 1-6 0,5
Wiederholtes Belegen einmal wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Privatrecht

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