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12171-01 - Vorlesung: Kunstrecht 6 KP

Semester Herbstsemester 2017
Angebotsmuster Jedes Herbstsemester
Dozierende Florian Schmidt-Gabain (florian.schmidt-gabain@unibas.ch, BeurteilerIn)
Beate Sandra Sykora (sandra.sykora@unibas.ch)
Inhalt Die Vorlesung Kunstrecht setzt sich mit rechtlichen Fragestellungen rund um die Kunst auseinander. Der Schwerpunkt liegt auf den juristischen Problemen im Zusammenhang mit der Bildenden Kunst.

Der Vorlesung ist wie folgt aufgebaut:

I. KUNSTFREIHEIT UND KUNSTFÖRDERUNG
II. KUNSTMARKT
III. URHEBERRECHT
IV. MUSEEN


Die einzelnen Kapitel weisen folgenden Inhalte auf:

I. KUNSTFREIHEIT UND KUNSTFÖRDERUNG

Die Schweizerische Bundesverfassung befasst sich an zwei Stellen mit Kunst: in Art. 21, der die Kunstfreiheit gewährleistet, und in Art. 69, der die Kulturförderung statuiert. Die Vorlesung setzt sich im Detail mit diesen beiden Vorschriften auseinander. Im Zusammenhang mit Art. 21 BV erörtert sie die Grenzen der Kunstfreiheit, setzt sich aber ebenso mit den grundsätzlichen Problemen auseinander, die sich daraus ergeben, Kunst zum Regelungsgegenstand zu machen. Im Zusammenhang mit Art. 69 BV geht die Vorlesung auf das Kulturförderungsgesetz des Bundes und seine beiden Kulturförderinstitutionen– das Bundesamt für Kultur sowie die Pro Helvetia – ein. Gleichzeitig thematisiert sie den Widerspruch, der sich aus der gleichzeitigen Proklamation der Freiheit der Kunst und deren Förderung ergeben kann.


II. KUNSTMARKT

Am Ende geht es im Kunstmarkt immer darum, ein Kunstwerk zu kaufen oder zu verkaufen. Deshalb nimmt der Teil „Kunstmarkt“ den Kaufvertrag als Ausgangspunkt und bespricht diesen sowie die sich bei Kunstkäufen spezifisch ergebenden Problemen. Insbesondere der Verkauf von nicht authentischen („gefälschten“) sowie gestohlenen Kunstwerken wird besprochen.

Ein weiterer wichtiger Bereich des Kapitels „Kunstmarkt“ stellt der Kulturgüterschutz dar. Zunächst setzt sich die Vorlesung mit den Gründen, aus welchen Kulturgüter geschützten werden (müssen) auseinander. Danach werden die Mittel des Kulturgüterschutzes besprochen, allen voran die Sorgfaltspflichten beim Erwerb und der Veräusserung von Kunstwerken.

Das Thema Restitution von Kunstwerken wird sowohl im Teil über den Kaufvertrag als im Teil über den Kulturgüterschutz besprochen.

Im Kapitel „Kunstmarkt“ ebenfalls behandelt werden die rechtlichen Verhältnisse rund um die beiden grossen „Handelsinstitutionen“ Galerien und Auktionshäuser. Zentral sind der Kommissionsvertrag, der Mäklervertrag sowie Verträge zwischen Künstlern und Galerien.

Das Kapitel „Kunstmartk“ wird mit einem Teil zum Messe-, Zoll und Mehrwertsteuerrecht abgeschlossen.


III. URHEBERRECHT

Die Verwendung eines Werks der Bildenden Kunst ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen des Urheberrechtsgesetzes erfüllt sind. Das Kapitel „Urheberrecht“ setzt sich mit diesen Voraussetzungen im Detail auseinander. Es setzt sich aber auch damit auseinander, wann ein Kunstwerk überhaupt vom Urheberrecht erfasst wird und damit Urheberrechtsschutz geniesst. Schliesslich wird auch das Folgerecht besprochen, das zwar in der Schweiz nicht existiert, aber für den internationalen Kunsthandel von grosser Wichtigkeit ist.


IV. MUSEEN

Die Museen sind eminent wichtige Teilnehmer der Kunstwelt. Museen bringen die Kunst zu den Leuten und Museen machen Künstlerkarrieren. Das Kapitel „Museen“ setzt sich mit den rechtlichen Beziehungen rund um die Kunstmuseen auseinander. Dies sind insbesondere der Museumsbesuchsvertrag, Leihverträge, Mietverträge, Schenkungen und Sponsoringverträge. Das Kapitel thematisiert aber auch die verschiedenen (rechtlichen) Organisationsstrukturen von Museen.


Literatur Der Vorlesung liegt ein Skript zugrunde, das den Studierenden im Verlauf des Semesters abgegeben wird. Es enthält weitere Literaturangaben.
Bemerkungen Die Veranstaltung endet am 30. Oktober 2017. Prüfungstermin im November/Dezember 2017.

 

Teilnahmebedingungen Keine besonderen.
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz
HörerInnen willkommen

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Wahlbereich Master Rechtswissenschaft: Empfehlungen (Master Rechtswissenschaft)
Leistungsüberprüfung Vorlesungsprüfung
Hinweise zur Leistungsüberprüfung Dreistündige schriftliche Prüfung.
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung Anmeldung: Belegen
Wiederholungsprüfung keine Wiederholungsprüfung
Skala 1-6 0,5
Wiederholtes Belegen einmal wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Privatrecht

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