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12171-01 - Vorlesung: Kunstrecht 6 KP

Semester Herbstsemester 2019
Angebotsmuster Jedes Herbstsemester
Dozierende Florian Schmidt-Gabain (florian.schmidt-gabain@unibas.ch)
Sandra Sykora (sandra.sykora@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Die Vorlesung Kunstrecht setzt sich mit rechtlichen Fragestellungen rund um die Kunst auseinander. Der Schwerpunkt liegt auf den juristischen Problemen im Zusammenhang mit der Bildenden Kunst.

Der Vorlesung ist wie folgt aufgebaut:

I. KUNSTFREIHEIT UND KUNSTFÖRDERUNG
II. KUNSTMARKT
III. URHEBERRECHT
IV. MUSEEN


Die einzelnen Kapitel weisen folgenden Inhalte auf:

I. KUNSTFREIHEIT UND KUNSTFÖRDERUNG

Die Schweizerische Bundesverfassung befasst sich an zwei Stellen mit Kunst: in Art. 21, der die Kunstfreiheit gewährleistet, und in Art. 69, der die Kulturförderung statuiert. Die Vorlesung setzt sich im Detail mit diesen beiden Vorschriften auseinander. Im Zusammenhang mit Art. 21 BV erörtert sie die Grenzen der Kunstfreiheit, setzt sich aber ebenso mit den grundsätzlichen Problemen auseinander, die sich daraus ergeben, Kunst zum Regelungsgegenstand zu machen. Im Zusammenhang mit Art. 69 BV geht die Vorlesung auf das Kulturförderungsgesetz des Bundes und seine beiden Kulturförderinstitutionen– das Bundesamt für Kultur sowie die Pro Helvetia – ein. Gleichzeitig thematisiert sie den Widerspruch, der sich aus der gleichzeitigen Proklamation der Freiheit der Kunst und deren Förderung ergeben kann.


II. KUNSTHANDEL

Im Kunsthandel geht es immer darum, ein Kunstwerk zu kaufen oder zu verkaufen. Deshalb nimmt der Teil „Kunstmarkt“ den Kaufvertrag als Ausgangspunkt und bespricht diesen sowie die sich bei Kunstkäufen spezifisch ergebenden Problemen. Insbesondere der Verkauf von nicht authentischen („gefälschten“) sowie gestohlenen Kunstwerken wird besprochen.

Ein weiterer wichtiger Bereich des Kapitels „Kunstmarkt“ stellt der Kulturgüterschutz dar. Zunächst setzt sich die Vorlesung mit den Gründen, aus welchen Kulturgüter geschützten werden (müssen) auseinander. Danach werden die Mittel des Kulturgüterschutzes besprochen, allen voran die Sorgfaltspflichten beim Erwerb und der Veräusserung von Kunstwerken.

Das Thema Restitution von Kunstwerken wird sowohl im Teil über den Kaufvertrag als im Teil über den Kulturgüterschutz besprochen.

Im Kapitel „Kunstmarkt“ ebenfalls behandelt werden die rechtlichen Verhältnisse rund um die beiden grossen „Handelsinstitutionen“ Galerien und Auktionshäuser. Zentral sind der Kommissionsvertrag, der Mäklervertrag sowie Verträge zwischen Künstlern und Galerien sowie zwischen Einlieferern und Verkäufern.

Das Kapitel „Kunsthandel“ wird mit einem Teil zum Messe-, Zoll und Mehrwertsteuerrecht abgeschlossen.


III. URHEBERRECHT

Wann ist ein Werk vom Urheberrecht geschützt? Wer ist (Mit)Urheber? Welche Rechte haben die Nutzer eines Werks? Diese Fragen werden ebenso thematisiert wie die Übertragung und Durchsetzung des Urheberrechts. Schliesslich wird auch das Folgerecht besprochen, das zwar in der Schweiz nicht existiert, aber für den internationalen Kunsthandel von grosser Wichtigkeit ist. Im Herbstsemester 2019 wird zudem die Urheberrechtsreform besprochen, die sich derzeit noch in parlamentarischer Beratung befindet und vor allem das Recht der Fotografien grundlegend verändern wird.


IV. MUSEEN

Die Museen sind eminent wichtige Teilnehmer der Kunstwelt. Museen vermitteln Kunst und deren Urheber und können Künstlerkarrieren massiv beeinflussen. Das Kapitel „Museen“ setzt sich mit den rechtlichen Beziehungen rund um die Kunstmuseen auseinander. Dies sind insbesondere der Museumsbesuchsvertrag, Leihverträge, Mietverträge, Schenkungen und Sponsoringverträge. Das Kapitel thematisiert aber auch die verschiedenen (rechtlichen) Organisationsstrukturen von Museen.


Literatur Der Vorlesung liegt ein Skript zugrunde, das den Studierenden im Verlauf des Semesters abgegeben wird. Es enthält weitere Literaturangaben.
Bemerkungen Vorlesungsdaten sind:

16.09.2019 Nachmittags
23.09. Vor- und Nachmittag
30.09. Vor- und Nachmittag
07.10.Vor- und Nachmittag
14.10 nur Nachmittag
21.10. Vor- und Nachmittag
28.10. Vor und Nachmittag
04.11. Vor- und Nachmittag

Prüfungstermin wird gemeinsam mit den Teilnehmenden festgesetzt.

 

Teilnahmebedingungen Keine besonderen.
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz
HörerInnen willkommen

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (Bilingue): Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft (bilingue))
Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (EUCOR): Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft (EUCOR))
Wahlbereich Master Rechtswissenschaft: Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft)
Leistungsüberprüfung Vorlesungsprüfung
Hinweise zur Leistungsüberprüfung Mündliche Prüfung. Der Termin wird mit den Teilnehmeden gemeinsam festgesetzt.
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung Anmeldung: Belegen
Wiederholungsprüfung keine Wiederholungsprüfung
Skala 1-6 0,5
Wiederholtes Belegen einmal wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Privatrecht

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