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| Semester | Frühjahrsemester 2020 |
| Angebotsmuster | Jedes Frühjahrsem. |
| Dozierende | Benedikt Seiler (benedikt.seiler@unibas.ch, BeurteilerIn) |
| Inhalt | Allgemeine Lehren des schweizerischen Zivilprozessrechts auf Grundlage der Schweizerischen Zivilprozessordnung (sowie des Bundesgerichtsgesetzes) unter Berücksichtigung der zentralen Schnittstellen des Zivilprozessrechts zum Privatrecht. |
| Lernziele | Vermittlung der dogmatischen und praktischen Grundkenntnisse des Zivilprozessrechts; Aufzeigen der Verknüpfungen mit dem materiellen Recht; Kenntnisse der Entwicklung des schweizerischen Zivilprozessrechts. |
| Literatur | - Th. Sutter-Somm, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 3. Auflage, Zürich 2017 (Hörerscheine in der ersten Vorlesung verfügbar) - Th.-Sutter-Somm, Tafeln zum Schweizerischen Zivilprozessrecht, 2. Auflage, Zürich 2017 (Hörerscheine in der ersten Vorlesung verfügbar) - Th. Sutter-Somm (Hrsg.), ZGB / OR mit ZPO, BGG und SchKG, Schweizerisches Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht, vollständige Textausgabe mit wichtigen Nebengesetzen und Verordnungen, 32. Auflage, Zürich 2020 (erscheint demnächst) |
| Bemerkungen | Das Unterrichtsmaterial (Folien, Zusammenstellung von Bundesgerichtsentscheiden etc.) werden kurz vor Vorlesungsbeginn aufgeschaltet. Die Gesetzestexte sind unbedingt jeweils in die Vorlesung mitzubringen. |
| Teilnahmevoraussetzungen | 6. Semester |
| Unterrichtssprache | Deutsch |
| Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
| Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
|---|
Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
| Module |
Modul: Zivilprozessrecht (Bachelorstudium: Rechtswissenschaft) |
| Prüfung | Klausur, Vorlesungs-, Fachprü. |
| Hinweise zur Prüfung | Die Wegleitung zur Ordnung für das Bachelorstudium an der Juristischen Fakultät der Universität Basel (Teil 3: Prüfungsstoff Bst. e) wurde per Ende Herbstsemester 2009 folgendermassen den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst: - Allgemeine Lehren des Zivilprozessrechts und zentrale Schnittstellen des Zivilprozessrechts zum Privatrechts (insbes. Beweislast, insbes. Gesuche und Klagen des Familienrechts, erbrechtliche Klagen, sachenrechtliche Klagen) - Entwicklung des Schweizerischen Zivilprozessrechts - Schweizerische Zivilprozessordnung, Beschwerde in Zivilsachen gemäss BGG |
| An-/Abmeldung zur Prüfung | Belegen von Lehrveranstaltung und Prüfung |
| Wiederholungsprüfung | eine Wiederholung, Wiederholung zählt |
| Skala | Pass / Fail |
| Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
| Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
| Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Privatrecht |