Zurück
Semester | Herbstsemester 2024 |
Angebotsmuster | Jedes Herbstsemester |
Dozierende |
Florian Schmidt-Gabain (florian.schmidt-gabain@unibas.ch)
Sandra Sykora (sandra.sykora@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Die Vorlesung Kunstrecht setzt sich mit rechtlichen Fragestellungen rund um die Kunst auseinander. Der Schwerpunkt liegt auf den juristischen Problemen im Zusammenhang mit der Bildenden Kunst. Der Vorlesung ist wie folgt aufgebaut: I. KUNSTFREIHEIT UND KUNSTFÖRDERUNG II. KUNSTMARKT III. URHEBERRECHT IV. MUSEEN Die einzelnen Kapitel weisen folgenden Inhalte auf: I. KUNSTFREIHEIT UND KUNSTFÖRDERUNG Die Schweizerische Bundesverfassung befasst sich an zwei Stellen mit Kunst: in Art. 21, der die Kunstfreiheit gewährleistet, und in Art. 69, der die Kulturförderung statuiert. Die Vorlesung setzt sich im Detail mit diesen beiden Vorschriften auseinander. Im Zusammenhang mit Art. 21 BV erörtert sie die Grenzen der Kunstfreiheit, setzt sich aber ebenso mit den grundsätzlichen Problemen auseinander, die sich daraus ergeben, Kunst zum Regelungsgegenstand zu machen. Im Zusammenhang mit Art. 69 BV geht die Vorlesung auf das Kulturförderungsgesetz des Bundes und seine beiden Kulturförderinstitutionen– das Bundesamt für Kultur sowie die Pro Helvetia – ein. Gleichzeitig thematisiert sie den Widerspruch, der sich aus der gleichzeitigen Proklamation der Freiheit der Kunst und deren Förderung ergeben kann. II. KUNSTHANDEL Im Kunsthandel geht es immer darum, ein Kunstwerk zu kaufen oder zu verkaufen. Deshalb nimmt der Teil „Kunstmarkt“ den Kaufvertrag als Ausgangspunkt und bespricht diesen sowie die sich bei Kunstkäufen spezifisch ergebenden Problemen. Insbesondere der Verkauf von nicht authentischen („gefälschten“) sowie gestohlenen Kunstwerken wird besprochen. Ein weiterer wichtiger Bereich des Kapitels „Kunstmarkt“ stellt der Kulturgüterschutz dar. Zunächst setzt sich die Vorlesung mit den Gründen, aus welchen Kulturgüter geschützten werden (müssen) auseinander. Danach werden die Mittel des Kulturgüterschutzes besprochen, allen voran die Sorgfaltspflichten beim Erwerb und der Veräusserung von Kunstwerken. Das Thema Restitution von Kunstwerken wird sowohl im Teil über den Kaufvertrag als im Teil über den Kulturgüterschutz besprochen. Im Kapitel „Kunstmarkt“ ebenfalls behandelt werden die rechtlichen Verhältnisse rund um die beiden grossen „Handelsinstitutionen“ Galerien und Auktionshäuser. Zentral sind der Kommissionsvertrag, der Mäklervertrag sowie Verträge zwischen Künstlern und Galerien sowie zwischen Einlieferern und Auktionshaus, Auktionshaus und Käufern sowie zwischen Einlieferern und Käufern. Jüngste Bewegungen im Kunstmarkt werden ebenfalls vermittelt. Das Kapitel „Kunsthandel“ wird mit einem Teil zum Messe-, Zoll und Mehrwertsteuerrecht abgeschlossen. Auch der Online-Handel wird vorgestellt. III. URHEBERRECHT Wann ist ein Werk vom Urheberrecht geschützt? Wer ist (Mit)Urheber? Welche Rechte haben die Nutzer eines Werks? Diese Fragen werden ebenso thematisiert wie die Übertragung und Durchsetzung des Urheberrechts. Schliesslich wird auch das Folgerecht besprochen, das zwar in der Schweiz nicht existiert, aber für den internationalen Kunsthandel von grosser Wichtigkeit ist. Zudem wird die Urheberrechtsreform besprochen, die am 1. April 2020 in Kraft getreten ist und insbesondere das Recht der Fotografie massgeblich verändert hat. IV. MUSEEN Die Museen sind wichtige Teilnehmer der Kunstwelt. Museen vermitteln Kunst und deren Urheber und können Künstlerkarrieren massiv beeinflussen. Das Kapitel „Museen“ setzt sich mit den rechtlichen Beziehungen rund um die Kunstmuseen auseinander. Dies sind insbesondere der Museumsbesuchsvertrag, Leihverträge, Mietverträge, Schenkungen und Sponsoringverträge. Das Kapitel thematisiert aber auch die verschiedenen (rechtlichen) Organisationsstrukturen von Museen. |
Literatur | Der Vorlesung liegt ein Skript zugrunde, das den Studierenden in zwei Teilen (Blok I: Dr. Florian-Schmidt-Gabin, Block II: Dr. Sandra Sykora) im Verlauf des Semesters abgegeben wird. Es enthält weitere Literaturangaben. |
Bemerkungen | 16.09. (10.00-12.00 und 14.00-16.00) 23.09. (10.00-12.00 und 14.00-16.00) 30.09. (10.00-12.00 und 14.00-16.00) 07.10. (nur 10.00-12.00) 14.10. (10.00-12.00 und 14.00-16.00) 21.10. (10.00-12.00 und 14.00-16.00) 28.10. (10.00-12.00 und 14.00-16.00) 04.11.(nur 10.00-12.00) |
Teilnahmebedingungen | Keine besonderen. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
---|---|---|---|
wöchentlich | Montag | 10.15-12.00 | Juristische Fakultät, Seminarraum S10 HG.45 |
wöchentlich | Montag | 14.15-16.00 | Juristische Fakultät, Seminarraum S10 HG.45 |
Module |
Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (Bilingue): Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft (bilingue)) Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (EUCOR): Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft (EUCOR)) Wahlbereich Master Rechtswissenschaft: Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft) |
Leistungsüberprüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Leistungsüberprüfung | Schriftliche Prüfung. Datum wird vom Studiendekanat vorgegeben. |
An-/Abmeldung zur Leistungsüberprüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | 1-6 0,25 |
Wiederholtes Belegen | einmal wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Privatrecht |