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Semester | Frühjahrsemester 2012 |
Angebotsmuster | unregelmässig |
Dozierende | Franz Zeller (franz.zeller@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Im Zentrum der Vorlesung stehen die grundrechtlich geschützte Freiheit des journalistischen Schaffens und ihre Schranken. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Grenzen der Medienfreiheit im Bereich der gedruckten und der elektronischen Massenmedien dargestellt und diskutiert. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die umfangreiche Strassburger Rechtsprechung zur Garantie der Meinungsfreiheit in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Weitere Schwerpunkte bilden: - die gegenseitigen Bezüge von Medienethik und Medienrecht, - der Anspruch der Medienschaffenden auf Zugang zu amtlichen Informationen (Informationsfreiheit), - das Redaktionsgeheimnis (journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht), - die Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) sowie - die Grundzüge des Rechts der elektronischen Medien (u.a. das total revidierte RTVG). Nicht vertieft behandelt werden typische Gebiete des privatrechtlichen Medienrechts wie z.B. das Urheberrecht. |
Lernziele | Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundsätze (Vorschriften, Behörden, Verfahren) des (öffentlichen) Medienrechts und können abschätzen, nach welchen Kriterien konkrete Streitigkeiten (v.a. über die Publikation problematischer Inhalte und über den Zugang zu Informationen) durch die zuständigen Instanzen beurteilt werden. Studierende der Rechtswissenschaft (8 KP) leisten im Vergleich zu den übrigen Veranstaltungsteilnehmenden (3 KP) einen besonderen Beitrag. Es ist vorgesehen, dass sie - wie im FS 2009 im Rahmen der Lehrveranstaltung ein Fallbeispiel präsentieren (ca. 30 Minuten). |
Literatur | Die Vorlesung basiert auf dem Skriptum von Franz Zeller, "Öffentliches Medienrecht?. Es ist 2004 in 1. Auflage in der Reihe der Stämpfli-Skripten zum öffentlichen Recht erschienen. Eine aktualisierte Fassung des Skriptums wird abgegeben (bzw. online zugänglich gemacht). Auf der Website werden im Verlauf der Vorlesung auch weitere Angaben (u.a. der Wortlaut der massgebenden Rechtsnormen) veröffentlicht. |
Bemerkungen | Die Lehrveranstaltung von Dr. Franz Zeller wird veranstaltet in gemeinsamer Verantwortung von Medien- und Rechtswissenschaft. Aus administrativen Gründen wird sie für Medienwissenschafter bezeichnet als 17770-01 Seminar: Grundzüge des Medienrechts (3 KP) und für Jus-Studierende als 24121-01 Vorlesung: Medien- und Kommunikationsrecht 8 KP. Die Lehrveranstaltung wird entsprechend den spezifischen Studienordnungen von Medien- bzw. Rechtswissenschaft anerkannt (für Einzelheiten siehe die jeweiligen Wegleitungen). |
Anmeldung zur Lehrveranstaltung | Für Studierende der Rechtswissenschaften nicht erforderlich (Für die an der gleichen Veranstaltung teilnehmenden Studierenden der Medienwissenschaft ist hingegen eine Anmeldung nötig) |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul Medienrecht, Kommunikationsrecht (Master Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Klausur, Vorlesungs-, Fachprü. |
Hinweise zur Prüfung | Bewertung der Fallpräsentation sowie des mündlichen Prüfungsgesprächs Wie im Vorjahr eine Kombination aus: - Referat gemäss 10 lit. c (30 Minuten; mit schriftlicher Zusammenfassung des Vortrages) in Kombination mit - separate mündliche Prüfung gemäss Punkt 1 des Merkblattes (einzeln: 20 Minuten) Gewicht je 50 %. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | An- und Abmelden: Fakultät |
Wiederholungsprüfung | zwei Wiederhol., letzte Wiederhol. zählt |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |