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Semester | Frühjahrsemester 2012 |
Angebotsmuster | einmalig |
Dozierende | Brigitte Hilmer (brigitte.hilmer@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Als vernünftig gilt, was allgemein nachvollziehbar ist und einer öffentlichen Überprüfung standhält. Geheimnisse und nur private oder esoterische Erlebnisse und Ansichten genügen diesem Kriterium nicht. Allerdings scheint Öffentlichkeit noch keine hinreichende Legitimation von Vernunftansprüchen zu sein. Welchen Status hat sie dann? Kommen Publizität, Transparenz und Kritik nur nachträglich zu einer an sich schon vernünftigen Behauptung hinzu? Reicht es, im Überlegen den Standpunkt der Allgemeinheit einzunehmen oder muss man sich der faktischen Kritik und Diskussion tatsächlich aussetzen, um zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen? Im Komplex der bürgerlichen Öffentlichkeit durchdringen sich politische Ansprüche auf Transparenz und Kontrolle mit der Idee einer durch keine privaten Schranken begrenzten intersubjektiven Prüfung von Erkenntnisse und Begründungen. Immanuel Kant, der diesen Komplex grundlegend und weitgehend durchdacht hat, inszeniert die Kritik der Vernunft als einen öffentlichen Gerichtshof. Für ihn kann es ohne Freiheit der Mitteilung keine Freiheit des Denkens geben. Aber auch er muss sich dabei von einer Popularität abgrenzen, die sich am faktischen Verständnis des mehr oder weniger gebildeten Publikums orientiert. Das Seminar wird Ausschnitte aus Schriften von Kant zugrundelegen (Träume eines Geistersehers, Der Streit der Fakultäten, Kritik der Urteilskraft) und einigen Schritte der Diskussion nachgehen, an der sich die heutigen Vorstellungen von kritisch-demokratischer und wissenschaftliche aufgeklärter Öffentlichkeit orientieren. Wie gut begründet sind diese Vorstellungen angesichts der faktischen sozialen Schranken, fortgeschrittener intellektueller Arbeitsteilung, des Übergangs von Transparenz in Informationsflut, von Standpunktübernahme in Relativismus, von Publizität in Unterhaltung? Was konstituiert ein vernunftfähiges Publikum und wie offen muss es, wie elitär darf es sein? |
Literatur | Johannes Keienburg, Immanuel Kant und die Öffentlichkeit der Vernunft, Kantsstudien Ergänzungshefte 164, Berlin/NY 2011 Peter L. Oesterreich, Das gelehrte Absolute: Metaphysik und Rhetorik bei Kant, Fichte und Schelling, Darmstadt 1997 John Dewey, The Public and its Problems, 1927 Hannah Arendt, Das Urteilen. Texte zu Kants politischer Philosophie (1970), 1985 Ludwig Wittgenstein, Philosophische Untersuchungen, 1953 Jürgen Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zur einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft. Mit einem Vorwort zur Neuauflage, Frankfurt 1990 |
Bemerkungen | Seminarplan und Seminartexte werden zu Semesterbeginn auf ISIS bereitgestellt |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul Klassiker der Praktischen Philosophie (Bachelor Studienfach: Philosophie) Modul Klassiker der Theoretischen Philosophie (Bachelor Studienfach: Philosophie) Modul Praktische Philosophie (Master Studienfach: Philosophie) Modul Theoretische Philosophie (Master Studienfach: Philosophie) |
Prüfung | Lehrveranst.-begleitend |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmelden: Belegen; Abmelden: nicht erforderlich |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | Pass / Fail |
Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Philosophisch-Historische Fakultät, studadmin-philhist@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Philosophie |