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Semester | Frühjahrsemester 2012 |
Angebotsmuster | unregelmässig |
Dozierende | Kurt Seelmann (kurt.seelmann@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | In dieser Vorlesung geht es zunächst um die verschiedenen Arten des Fehlverhaltens (einerseits Täuschungen, etwa über Ergebnisse, über Methoden, über Eigenständigkeit des Arbeitens – daneben aber u.U. auch andere Formen des Fehlverhaltens, etwa bestimmte Varianten des „Gehirndopings“ (Neuroenhancement) oder auch unmoralische Forschungsmethoden, -anwendungen und -ziele. Weiter bedarf der Darstellung die strafrechtliche Einschätzung des Fehlverhaltens: Es geht um Betrug, Urkundenfälschung und weitere Straftatbestände, die durch wissenschaftliches Fehlverhalten verwirklicht werden können. Weiter ist zu untersuchen, ob es bei wissenschaftlichem Fehlverhalten auch eine Figur wie die „Geschäftsherrenhaftung“ für Vorgesetzte, Doktorväter/-mütter und Personen in ähnlicher Funktion gibt. Ein besonderes Problem stellt für wissenschaftliches Fehlverhalten das Verhältnis von Recht und Moral im Fall von Ethik-Codices oder „guter wissenschaftlicher Praxis“ dar – wie wirkt sich solches Soft Law aus? Hinzuweisen ist hier u.a. auf Sorgfaltsnormen bei Fahrlässigkeitsdelikten und auf Auswirkungen für die Interpretation der „Sozialadäquanz“. Abschliessend ist auf technische und institutionelle Überprüfungsmöglichkeiten einzugehen. Gliederung: I. Arten des Fehlverhaltens 1. 21.02.2012 - Täuschung über Eigenständigkeit der Arbeit (Plagiat) und die Geschichte der Wertschützung geistiger Arbeit und des Umgangs mit dem Plagiat 2. 06.03.2012 - Verfälschen der Wettbewerbsbedingungen durch Einnahme pharmazeutischer Mittel („Gehirndoping“) 13.03.2012 – fällt aus wegen Blockseminar 3. 20.03.2012 - Unmoralische Forschungsmethoden, Gefahr unmoralischer Anwendung der Forschung und unmoralische Forschungsziele (z.B. Probleme der drittnützigen Forschung an Einwilligungsunfähigen, der Forschung an biologischen Waffen oder der Forschung, die der Ausschaltung von Autonomie bei Menschen dient) II. Möglicher Weise betroffene Straftatbestände 4. 27.03.2012 - Betrug (insbesondere: Welche Art von Vermögensschaden kann durch wissenschaftliches Fehlverhalten entstehen?) und Straftaten aus dem Urheberrecht 5. 03.04.2012 - Urkundenfälschung (insbesondere bei Angabe falscher Daten), Delikte gegen Leib und Leben (insbesondere bei „Gehirndoping) 6. 10.04.2012 - Umweltstrafrecht, Tierschutzrecht und weitere Tatbestände III. Verantwortung Dritter 7. 17.04.2012 - Verantwortung von betreuenden Personen (Doktorvätern/-müttern o.ä.), Vorgesetzten, Kollegen an einem Forschungsprojekt und Auftraggebern – das strafrechtliche Problem der „Geschäftsherrenhaftung“ bei wissenschaftlichem Fehlverhalten) 24.04.2012 – ausnahmsweise Mittwoch, 25.04.2012, 14.15. – 16.00 Uhr, Vortrag Prof. Greg Shaffer IV. Recht und Moral 8. 08.05.2012 - Welche Ethik-Codices gibt es und welche Rechtsnatur haben sie? (z.B. Standesregeln von Ärzten und Rechtsanwälten, Ethik-Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, Ethik-Reglemente von Universitäten) 9. 15.05.2012 - Die rechtlichen und die tatsächlichen Auswirkungen von Ethik-Codices und die Rechtssicherheit V. Institutionelle Überprüfungsmöglichkeiten 10. 22.05.2012 - Polizei/Staatsanwaltschaft (Überprüfungsmöglichkeiten, Kontrolldichte, Verfolgungsintensität, Spezialisierung) 11. 29.05.2012 - Interne Kontrolldispositive der Forschungseinrichtungen und der nationalen Forschungsförderung (Spezielle Instanzen? Umgang mit Verdacht, Rechtsstaatliche Kontrollen) |
Bemerkungen | Bitte beachten Sie den Semesterplan. Die Vorlesungsunterlagen der einzelnen Veranstaltungen können auf der persönlich eingestellten Seite des Dozenten heruntergeladen werden. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Aufbaumodul (Teil C) (Transfakultäre Querschnittsprogramme im freien Kreditpunkte-Bereich) Modul Rechtsphilosophie (Master Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Schriftliche Arbeit |
Hinweise zur Prüfung | Als Prüfungsleistung werden ein ca. 6-seitiger Essay und ein Vortrag am jeweiligen Termin erwartet. Bitte tragen Sie sich in das unter Dowloads aufgeschaltete Doodle ein. Extra Prüfungsanmeldung im Studiendekanat der Jur. Fakultät zwingend erforderlich. Anmeldetermine beachten! Siehe unter: http://ius.unibas.ch/studium/semester-und-pruefungsdaten/ Abmeldung von Prüfungen nur aus triftigen Gründen möglich. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | An- und Abmelden: Fakultät |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | beliebig wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Strafrecht |