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Semester | Frühjahrsemester 2013 |
Angebotsmuster | unregelmässig |
Dozierende |
Marianne Ryter Sauvant (marianne.ryter@unibas.ch)
Daniela Thurnherr Keller (daniela.thurnherr@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Am Beispiel eines Falles aus der Gerichtspraxis werden einerseits verschiedene prozessuale Fragen (Parteistellung, Kognition, Kostenverlegung etc.) diskutiert und vertieft. Anderseits werden die Studierenden mit dem Verfassen von Rechtsschriften und Urteilen vertraut gemacht. Nach einer Einführung in die Fallkonstellation nehmen die Studierenden selbständig Abklärungen vor und erarbeiten die ihnen zugewiesenen Positionen. Sie lernen, schriftliche Rechtsbegehren zu formulieren und präsentieren diese anschliessend im Rahmen der Vorlesung. Für die selbständige Arbeit wird ausreichend Zeit eingeräumt. Die Lehrveranstaltung findet daher nicht jede Woche statt. Ein Terminplan, dem entnommen werden kann, welche Daten für selbständige Arbeiten reserviert sind, wird in Kürze aufgeschaltet. |
Lernziele | Zentrales Ziel bildet die Vermittlung der Besonderheiten des Prozessierens im Öffentlichen Recht. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, selbständig Recherchen zu prozessrechtlichen Fragen zu tätigen. Darüber hinaus werden sie mit den Eigenheiten von Rechtsschriften und Urteilen vertraut gemacht. Die dabei erworbenen Kenntnisse sollen auf das Volontariat an Gerichten, in der Verwaltung sowie der Advokatur und letztlich auch auf das Advokaturexamen vorbereiten. |
Literatur | Standardliteratur zum Öffentlichen Prozessrecht (weitere Hinweise erfolgen im Rahmen der Vorlesung). |
Teilnahmevoraussetzungen | Besuch der Vorlesung "Öffentliches Prozessrecht" im Bachelor-Studium. |
Anmeldung zur Lehrveranstaltung | nicht erforderlich. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Vertiefungsmodul Verwaltungsrecht (Master Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | Die im Rahmen der Vorlesung behandelten Fragen bilden Gegenstand einer mündlichen Prüfung. Der Prüfungsstoff wird im Rahmen der Vorlesung genau umrissen und zu gegebener Zeit kommuniziert. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | eine Wiederholung, Wiederholung zählt |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |