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35188-01 - Proseminar: Regelung der Präimplantations- und Pränataldiagnostik (4 KP)

Semester Herbstsemester 2013
Angebotsmuster unregelmässig
Dozierende Matthias Till Bürgin (matthias.buergin@unibas.ch)
Peter Bürkli (peter.buerkli@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Die Präimplantationsdiagnostik (PID), d.h. die genetische Untersuchung eines in vitro erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebärmutter der Frau, ist in der Schweiz seit Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) im Jahre 2001 unter Strafe verboten. Demgegenüber erklärt das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) die Untersuchung eines Embryos oder Fötus im Mutterleib auf genetische Schäden hin (Pränataldiagnostik, PND) für grundsätzlich zulässig. Die unterschiedliche Regelung der beiden Praktiken wirft eine Vielzahl von Fragen auf, die im Rahmen dieses Proseminars vertieft erörtert werden sollen:
Ist es widersprüchlich, die PND zu erlauben, die PID hingegen nicht? Sollte die PID auch in der Schweiz zugelassen werden, wie es der Bundesrat jüngst in seinem Entwurf zur Änderung des FMedG empfiehlt? Sollte die PID unter den gleichen Voraussetzungen zulässig sein wie die PND? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Schwangerschaftsabbruch vor resp. nach der 12. Woche erlaubt? Welchen (straf)rechtlichen Schutz geniesst ein Embryo in vitro resp. in vivo?
Lernziele Die Studierenden bringen ihre strafrechtlichen Kenntnisse anhand von Fragen zur Biomedizin zur Anwendung. Ziel des Proseminars ist es, den Studierenden Kenntnisse der praktischen und wissenschaftlichen Arbeitsweise, der Bibliotheksbenützung sowie der mündlichen Präsentation und Diskussion ihrer schriftlichen Arbeiten zu vermitteln. Die Studierenden sollen die formellen und gestalterischen Anforderungen an eine juristische Arbeit kennenlernen. Inhaltlich sollten in einer Proseminararbeit die wesentlichen Ansichten von Lehre und Praxis wiedergegeben werden.

Literatur Eine Auswahl von Texten wird zur Verfügung gestellt. Eine Literaturliste wird abgegeben.
Bemerkungen Am 24. Mai 2013 fand eine Vorbesprechung statt. Am 16. August 2013 findet um 12.15 Uhr im Gebäude der Juristischen Fakultät am Peter Merian-Weg 8 im Seminarraum 9 eine Einführung in die Thematik des Proseminars und in die wissenschaftliche Arbeitsweise statt. Am 20. September 2013 erläutert Prof. Chr. De Geyter zwischen 14 und 16 Uhr die medizinischen Aspekte.
Die weiteren Sitzungen finden als Blockveranstaltung am 28. und 29. November 2013 im Kloster Mariastein statt.

Weblink https://ius.unibas.ch/studium/lehrverans

 

Teilnahmevoraussetzungen Bestandene Prüfungen des Grundstudiums.
Anmeldung zur Lehrveranstaltung Das Proseminar ist ausgebucht.
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Modul Schreibkompetenz und Arbeiten (Bachelor Rechtswissenschaft)
Schreibkompetenz (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft)
Prüfung Schriftliche Arbeit
Hinweise zur Prüfung Von den Teilnehmenden wird eine schriftliche Proseminararbeit (Abgabetermin: 25. Oktober 2013) sowie ein mündliches Referat und ein Koreferat erwartet.
An-/Abmeldung zur Prüfung Anmeldung: Belegen
Wiederholungsprüfung keine Wiederholungsprüfung
Skala Pass / Fail
Belegen bei Nichtbestehen beliebig wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Strafrecht

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