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Semester | Frühjahrsemester 2014 |
Angebotsmuster | Jedes Semester |
Dozierende | Wolfgang Ernst (w.ernst@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Grundfiguren des heutigen Privatrechts sind im "Gelehrten Recht" entwickelt worden, als man in den jungen europäischen Universitäten (z.B. Bologna) begann, sich die Texte der römischen Juristen zu erschliessen. Rechtsbegriffe, Systematik und Methoden, die man im Umgang mit den antiken Texten entwickelte, wurden von der Rechtspraxis aufgenommen ("Rezeption"), und dies in weiten Teilen Europas ("ius commune"). Dieses über Jahrhunderte weiterentwickelte Recht wurde seit Ende des 18. Jahrhundert als Material für die Schaffung nationaler Zivilrechtskodifikationen benutzt, zu denen auch das Schweizerische OR (1881/83) und das ZGB (1907/12) gehören. Diese Entwicklung wird für ausgewählte Fragen des Privatrechts (Schwerpunkt: Vermögensrecht) verfolgt, u.a.: Vertrag/Vertragsschluss, Stellvertretung, Irrtum, Kauf u. Übereignung, ungerechtfertigte Bereicherung, Haftpflichtrecht, Verarbeitung, Kollisionsrecht. |
Literatur | Ein Skript (mit weiteren Literaturangaben) ist auf der Homepage bereitgestellt. |
Bemerkungen | Die Veranstaltung beginnt 12.30 und endet 14.00 h (ab 24.2.). Am 26.5. findet wegen einer auswärtigen Vortragsverpflichtung keine Vorlesung statt. |
Teilnahmevoraussetzungen | ab 3. Semester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Grundlagen des Rechts (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft) Modul Grundlagen des Rechts (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft (Studienbeginn vor 01.08.2012)) Modul Grundlagen des Rechts (Bachelor Rechtswissenschaft) Vertiefungsmodul Generalis (Master Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | Masterstudierende und ausserfakultäre Studierende haben nach Rücksprache mit dem Dozierenden die Möglichkeit, durch eine vom Dozierenden zu definierende Zusatzleistung 2 KP zusätzlich – also insgesamt 6 KP - zu erwerben. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | eine Wiederholung, Wiederholung zählt |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Privatrecht |