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Semester | Frühjahrsemester 2015 |
Angebotsmuster | Jedes Frühjahrsem. |
Dozierende | Franz Zeller (franz.zeller@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Im Zentrum der Vorlesung stehen die grundrechtlich geschützte Freiheit des journalistischen Schaffens und ihre Schranken. Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Grenzen der Medienfreiheit im Bereich der gedruckten und der elektronischen Massenmedien dargestellt und diskutiert. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die umfangreiche Strassburger Rechtsprechung zur Garantie der Meinungsfreiheit in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Weitere Schwerpunkte bilden: - die Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) - die gegenseitigen Bezüge von Medienethik und Medienrecht, - das Redaktionsgeheimnis (journalistisches Zeugnisverweigerungsrecht), - der Anspruch der Medienschaffenden auf Zugang zu amtlichen Informationen (Informationsfreiheit), - die Grundzüge des Rechts der elektronischen Medien (u.a. das total revidierte RTVG). Nicht vertieft behandelt werden typische Gebiete des privatrechtlichen Medienrechts wie z.B. das Urheberrecht. |
Lernziele | Die Studierenden kennen die wichtigsten Grundsätze (Vorschriften, Behörden, Verfahren) des (öffentlichen) Medienrechts und können abschätzen, nach welchen Kriterien konkrete Streitigkeiten (v.a. über die Publikation problematischer Inhalte und über den Zugang zu Informationen) durch die zuständigen Instanzen beurteilt werden. Studierende der Rechtswissenschaft können - wie im FS 2013 - im Rahmen der Lehrveranstaltung ein Fallbeispiel präsentieren (ca. 30 Minuten). |
Literatur | Die Vorlesung basiert auf dem Skriptum von Franz Zeller, "Öffentliches Medienrecht". Es ist 2004 in 1. Auflage in der Reihe der Stämpfli-Skripten zum öffentlichen Recht erschienen. Eine aktualisierte Fassung des Skriptums (Stand Februar 2014) wird online zugänglich gemacht. Ebenfalls abrufbar ist ein primär an juristische Laien gerichteter Text zur Einführung in die Rechtswissenschaft (anhand von Beispielen aus dem Medienrecht) Auf der Website werden im Verlauf der Vorlesung auch weitere Angaben (u.a. der Wortlaut der massgebenden Rechtsnormen) veröffentlicht. Die Power Point-Präsentation werden jeweils bis Freitag vor der Vorlesung auf der Website aufgeschaltet. |
Bemerkungen | Jus-Studierende und andere am Medienrecht Interessierte sind willkommen. |
Weblink | https://ius.unibas.ch/lehre/dozierende/o |
Teilnahmevoraussetzungen | Die Veranstaltung steht nicht nur Jus-Studierenden offen, sondern bspw. auch interessiereten Studierenden der Medienwissenschaft oder Hörerinnen und Hörern. |
Anmeldung zur Lehrveranstaltung | Für Studierende der Rechtswissenschaft erwünscht, aber nicht erforderlich |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Vertiefungsmodul Verwaltungsrecht (Master Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | Mündliche Prüfung (Open Book). Die Note der allfälligen Präsentation eines Fallbeispiels wird zu 50 Prozent berücksichtigt. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | eine Wiederholung, Wiederholung zählt |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |