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Semester | Frühjahrsemester 2016 |
Angebotsmuster | Jedes 3. Semester |
Dozierende |
Alberto Fabbri (alberto.fabbri@unibas.ch)
Flavio Noto (flavio.noto@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Im April 2001 wurde der ruandesische Staatsangehörige Fulgence N. in der Schweiz wegen Kriegsverbrechen verurteilt, die er 1994 im Bürgerkrieg in Ruanda begangen hatte. Weshalb erklärte sich die schweizerische Justiz als zuständig zur Beurteilung von im Ausland an Ausländern begangenen Taten eines Ausländers? Im März 2009 erliess die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Staatschef Omar Al-Bashir. Während eines Gipfels der Afrikanischen Union im Juni 2015 in Südafrika ordnete ein südafrikanisches Gericht seine Festnahme an. Die Regierung liess ihn indessen ungehindert ausreisen. Geniesst Omar Al-Bashir Immunität? Im April 2010 veröffentlicht Wikileaks Videoaufnahmen, die den Helikopterbeschuss auf zwei Journalisten im Juli 2007 in Bagdad zeigen. Die Aufnahmen zeigen auch den Beschuss auf den nachfolgend eintreffenden Krankentransporter. Wurden Kriegsverbrechen begangen? Am 28. Januar 2016 begann am Internationalen Strafgerichtshof die erstinstanzliche Hauptverhandlung gegen Laurent Gbagbo, den ehemaligen Staatschef der Elfenbeinküste. Ihm wird vorgeworfen, im Nachgang zu seiner Abwahl im Jahr 2010 Verbrechen gegen die Menschlichkeit an den Anhängern des Wahlgewinners, Alassane Outtara, begangen zu haben. Wie funktioniert der Internationale Strafgerichtshof? Antworten auf diese Fragen erteilt das Völkerstrafrecht. Es umfasst alle Normen, welche die Strafbarkeit des Individuums unmittelbar nach Völkerrecht regeln. Es handelt sich damit um eine Querschnittsmaterie aus Strafrecht und Völkerrecht. Die Vorlesung vermittelt die straf- und völkerrechtlichen Grundlagen, welche für das Verständnis dieses Rechtsgebiets unerlässlich sind, einschliesslich der Grundzüge des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts. Während im besonderen Teil die vier Kernverbrechen der Aggression, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Völkermords erörtert werden, bilden die Täterschaft und Teilnahme sowie die Vorgesetztenverantwortlichkeit den allgemeinen Teil der Vorlesung. Besonderes Augenmerk wird auf die Durchsetzung des Völkerstrafrechts gelegt: Nebst einer Vorstellung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) wird die Praxis des Jugoslawientribunals (ICTY) und der schweizerischen militärischen und zivilen Justiz bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen aufgezeigt. Die einzelnen Vorlesungsinhalte können Sie der Programmübersicht (download) entnehmen. |
Literatur | Einzelheiten zur Pflichtlektüre können Sie der Programmübersicht (download) und den Handouts entnehmen. |
Bemerkungen | Die Veranstaltung gehört zu den Fä¬chern „Humanitäres Völkerrecht“ bzw. „Internationales Strafrecht“. Studierende im Masterstudiengang können durch die Leistungsüberprüfung 6 KPs für das Transnationale Recht und Freien Master erwerben. |
Teilnahmevoraussetzungen | Die Veranstaltung ist für alle Hörer offen. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul Europäisierung und Globalisierung (Master European Global Studies) Modul Internationales Zusatzwissen (Master European Studies (Studienbeginn vor 01.02.2015)) Modul Spezialkompetenzen Europa (Master European Studies (Studienbeginn vor 01.02.2015)) Vertiefungsmodul Global Europe: Arbeit, Migration und Gesellschaft (Master European Global Studies) Vertiefungsmodul Global Europe: Internationale Organisationen (Master European Global Studies) Vertiefungsmodul Transnationales Recht (Master Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | Als Leistungsüberprüfung ist eine mündliche Prüfungen am Ende des Semesters vorgesehen. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | einmal wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Strafrecht |