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Semester | Frühjahrsemester 2017 |
Angebotsmuster | Jedes Frühjahrsem. |
Dozierende | Wolfgang Ernst (w.ernst@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Das entwickelte Privatrecht der Schweiz, ebenso das aller Nachbarlänger, ist wesentlich durch Begriffe und Strukturen des römischen Rechts geprägt. Dieses – im 11. Jahrhundert wieder entdeckt – hat als „Gelehrtes Recht“ die theoretische Entwicklung und Umformung der Rechtsordnungen Europas ermöglicht. Möglich war dies, weil die römischen Juristen der Antike ihr Recht wissenschaftlich bearbeitet hatten und dabei Grundbegriffe heraus präparierten, die bis heute die Verständigung über das Recht ermöglichen. Die Vorlesung behandelt das römische Obligationenrecht. Bezüge zum OR (AT und etwas BT) werden hergestellt. |
Lernziele | Grundkenntnis römischen Obligationenrechts (Vertrag/Delikt); Verständnis für die römischrechtlichen Grundlagen europäischer Privatrechtsordnungen. |
Literatur | Honsell, Römisches Recht, 7. Auflage, Heidelberg etc. 2010. Frühere Auflagen sind ebenfalls geeignet. |
Bemerkungen | Die Veranstaltung findet verblockt statt, und zwar 13.3., 3.4., 10.4.,24.4., jeweils 13 – 19 h (mit Pausen). 13.03.17 Mo 13:15-19:00 Juristische Fakultät Seminarraum S2 03.04.17 Mo 13:15-19:00 Juristische Fakultät Seminarraum S5 10.04.17 Mo 13:15-19:00 Seminarraum S16 (WWZ) 24.04.17 Mo 13:15-19:00 Juristische Fakultät Seminarraum S5 |
Teilnahmevoraussetzungen | ab 3. Semester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Grundlagen des Rechts (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft) Modul Grundlagen des Rechts (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft (Studienbeginn vor 01.08.2012)) Modul Grundlagen des Rechts (Bachelor Rechtswissenschaft) Vertiefungsmodul Generalis (Master Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | Masterstudierende und ausserfakultäre Studierende haben nach Rücksprache mit dem Dozierenden die Möglichkeit, durch eine vom Dozierenden zu definierende Zusatzleistung 2 KP zusätzlich – also insgesamt 6 KP - zu erwerben. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | einmal wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Privatrecht |