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Semester | Frühjahrsemester 2017 |
Angebotsmuster | unregelmässig |
Dozierende | Bijan Fateh-Moghadam (bijan.fateh@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Mohammed-Karikaturen, Blasphemie, Vollverschleierung, Zwangsheirat, Knabenbeschneidung ─ Die vielfach beschworene „Rückkehr der Religion“ stellt auch das Strafrecht vor neue Herausforderungen: Schützt das Strafrecht religiöse Gefühle, die durch das öffentliche Verbrennen des Korans verletzt werden? Eignet sich das Strafrecht als Instrument zur Sicherung des „Religionsfriedens“ in der Gesellschaft? Warum gibt es noch heute einen besonderen strafrechtlichen Schutz der Religion? Darf der Staat die Burka im öffentlichen Raum verbieten? Wo verlaufen die strafrechtlichen Grenzen von religiösen Ritualen wie der Knabenbeschneidung und können religiös-weltanschaulich motivierte Gewissenstaten – vom Unterlassen medizinisch notwendiger Behandlungsmaßnahmen bis hin zu sogenannten „Ehrenmorden“ – in einer säkularen Strafrechtsordnung gerechtfertigt oder entschuldigt werden? Die Vorlesung „Religion und Strafrecht“ behandelt diejenigen Probleme des allgemeinen und besonderen Teils des Strafrechts einschließlich seiner historischen, philosophischen und soziologischen Grundlagen, die einen besonderen Bezug zu Fragen der Religion und Weltanschauung aufweisen. Das Religionsstrafrecht bezeichnet somit ein thematisch verklammertes Teilgebiet des Strafrechts ähnlich wie das Medizin- oder das Wirtschaftsstrafrecht. Einen Teilbereich bilden insoweit die Religionsdelikte, also diejenigen konkreten Straftatbestände einer Rechtsordnung, welche sich explizit auf Religion und Weltanschauung beziehen (Vgl. Art. 261, 261 bis StGB). |
Lernziele | Ziel der Veranstaltung ist die Wiederholung und Vertiefung derjenigen Probleme des allgemeinen und besonderen Teils des Strafrechts einschließlich seiner historischen, philosophischen und soziologischen Grundlagen, die einen besonderen Bezug zu Fragen der Religion und Weltanschauung aufweisen. Die Teilnehmer sollen zudem in die Lage versetzt werden, an den aktuellen religionspolitischen Debatten mit einem fundierten rechtswissenschaftlichen Wissen teilzunehmen. Neben dem Strafrecht, werden dabei auch die relevanten Kenntnisse aus Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie vermittelt. |
Literatur | Fateh-Moghadam, Bijan: Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Strafrechts. Zur strafrechtlichen Beobachtung religiöser Pluralität, erscheint 2017 (Mohr Siebeck); Ausführliche Literaturhinweise werden in der Vorlesung bekannt gegeben. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Vertiefungsmodul Generalis (Master Rechtswissenschaft) Vertiefungsmodul Life Sciences Recht (Master Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | Die Leistungsüberprüfung erfolgt im Wege einer mündlichen Vorlesungsprüfung. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | einmal wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Strafrecht |