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43576-01 - Vorlesung: Internationales Arbeitsrecht (6 KP)

Semester Frühjahrsemester 2018
Angebotsmuster Jedes Frühjahrsem.
Dozierende Kurt Pärli (kurt.paerli@unibas.ch, BeurteilerIn)
Inhalt Inhalte und Ziele
Diese Veranstaltung beleuchtet das Internationale Arbeitsrecht aus zwei Perspektiven. Zum einen sollen ausgewählte Fragen grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse vorgestellt und analysiert werden (Internationales Arbeitsrecht als Kollisionsrecht). Zum anderen wird thematisiert, dass und wie (auch) im Arbeitsrecht die schweizerische Rechtsordnung durch internationale Einflüsse geprägt werden (Völker- und europarechtliche Einflüsse auf das schweizerische Arbeitsrecht).
Im Teil „Internationales Arbeitsrecht als Kollisionsrecht“ behandeln wir anhand praktischer Fälle Fragen des Gerichtsstands und des anwendbaren Rechts auf der Grundlage des schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPR) einschliesslich völkerrechtlicher Abkommen (LugÜ und NY-Übereinkommen über Schiedsverfahren) und vergleichen diese Lösungen mit derjenigen des EU-Arbeitsrechts (Rom—Verordnung und Brüssel I und Ia – Verordnung).
Im Teil „Völker- und europarechtliche Einflüsse“ wird aufgezeigt, dass und wie das schweizerische Arbeitsrecht durch EU-Arbeitsrecht und durch in internationalen Menschenrechtsverträgen verankerte Arbeitsrechte beeinflusst wird. Es werden die gegenseitigen Bezüge zwischen nationalem, internationalem und europäischem Arbeitsrecht aufgezeigt. Systematisch werden wir herausarbeiten, wie das EU-Arbeitsrecht und das Arbeitsvölkerrecht auf das nationale Arbeitsrecht einwirken. Die Mehrebenen-Problematik (International/EU/national) zeigt sich beispielsweise bei Fragen des Streikrechts (Streikrecht als Teil der ILO-Kernabkommen, Streikrecht im UN- und Europa-Menschenrechtsschutz, Streikrecht als Grundrecht in der Europäischen Union, limitiert durch die wirtschaftlichen Grundfreiheiten, Streikrecht im nationalen Kontext), der Entsendung (nationales- und EU-Entsenderecht, völkerrechtliche Bestimmungen zum Schutze der Wanderarbeitnehmer), des Diskriminierungsschutzrechts (Völkerrechtliche und EU-rechtliche Diskriminierungsverbote, nationale Regelungen, Konvergenzen und Divergenzen) oder bei Fragen des Schutzes der Privatsphäre und der persönlichen Daten des Arbeitnehmers (Art. 8 EMRK, EU-rechtliche Bestimmungen zum Arbeitnehmerdatenschutz und schweizerische Regelungen).
Aufbau der Veranstaltung:
1. Vorlesung, Montag 26. Februar 2018,16 15 bis 18 Uhr
 Einführung Internationales Arbeitsrecht (Kollisionsrecht / Arbeitsvölkerrecht / EU-Arbeitsrecht)
 Einwirkungsformen des Arbeitsvölkerrechts auf das nationale Arbeitsrecht
2. Vorlesung, Montag 5. März 2018. 16 15 bis 18 Uhr
 Fortsetzung
o Einführung Internationales Arbeitsrecht (Kollisionsrecht / Arbeitsvölkerrecht / EU-Arbeitsrecht)
o Einwirkungsformen des Arbeitsvölkerrechts auf das nationale Arbeitsrecht
3. Vorlesung, Montag 12. März 2018, 16 15 bis 18 Uhr
 Arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbote im Arbeitsvölkerrecht, EU-Arbeitsrecht und dem nationalen Arbeitsrecht – Divergenz und Konvergenz
4. Vorlesung, Montag 19. März 2018, 16 15 bis 18 Uhr
 Bedeutung der EMRK für das nationale Arbeitsrecht
5. Vorlesung, Montag 26. März 2018, 16 15 bis 18 Uhr
 Kollisionsrecht – Fragen des Gerichtsstandes bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen (Nationales IPR, LugÜ, EU-VO Brüssel 1 und 1a, Entsenderechtliche Gerichtsstande nach nationalem und EU-Recht)
6. Vorlesung, Montag, 16. April 2018, 16 15 bis 18 Uhr
 Fortsetzung:
o Kollisionsrecht – Fragen des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen (Nationales IPR, EU-VO Rom, EU-Entsenderecht und nationales Entsenderecht)
7. bis 10. Vorlesung vom 23. April bis und mit 28. Mai 2018
 Keine Präsenzveranstaltungen
 Die Studierenden bereiten ihren Beitrag für die Abschlussveranstaltung vom 2018 vor (Modalitäten siehe unten, Leistungsnachweis)
11. Vorlesung, Montag 18. Juni 2019, 15 00 bis bis 18 Uhr
 Die Studierenden halten Ihr Referat und Co-Referat (entweder zur Masterarbeit oder zu einer Aufgabenstellung, siehe unten) und beantworten Fragen der Mitstudierenden und des Dozenten
Leistungsnachweis:
Im Rahmen dieser Veranstaltungen können die folgenden Leistungsnachweise erlangt werden:
Variante „normale Vorlesung“ ohne Masterarbeit:
- Besuchen der sechs Präsenzvorlesungen und der Abschlussveranstaltung
- Bearbeitung eines Themas (eigenes Thema zum Semesterstoff oder ein Thema gemäss untenstehender Liste) und 30minütiger Vortrag darüber (plus Handout an die Teilnehmenden)
- Ko-Referat (15 Minuten) zu einem Referat einer anderen Teilnehmerin bzw. eines anderen Teilnehmers
Variante „normale Vorlesung“ plus „kleine oder grosse Masterarbeit“
- Besuchen der sechs Präsenzvorlesungen und der Abschlussveranstaltung
- Erstellen einer Masterarbeit zu einem eigenen Thema, das zum Semesterstoff passt oder einem Thema gemäss untenstehender Liste) und 30minütiger Vortrag darüber (plus Handout an die Teilnehmenden)
o Nach Möglichkeit ist die Masterarbeit innerhalb des Semesters zu schreiben (andere Lösungen sind mit dem Dozenten zu vereinbaren, grundsätzlich möglich)
o Durch die Teilnahme an der Vorlesung und das 30minütige Referat sowie das Ko-Referat werden auch die für diese Vorlesung vorgesehenen ECTS-Punkte erlangt
- Ko-Referat zu einem Referat einer anderen Studierenden bzw. eines anderen Studierenden


Mögliche Themen für kleine oder grosse Masterarbeit im Rahmen dieser Veranstaltung
 Zum Thema arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbote:
 Das arbeitsrechtliche Verbot der Diskriminierung aufgrund einer Behinderung im Lichte des EU-Rechts und schweizerischen Rechts und Einfluss des Völkerrechts
 Das arbeitsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen der Religion im Lichte des EU-Rechts und schweizerischen Rechts und Einfluss des Völkerrechts
 Das arbeitsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Rasse bzw. des ethnischen Hintergrundes im Lichte des EU-Rechts und schweizerischen Rechts und Einfluss des Völkerrechts
 Das arbeitsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung im Lichte des EU-Rechts und schweizerischen Rechts und Einfluss des Völkerrechts
 Sanktionen und Rechtsbehelfe im Anti-Diskriminierungsrecht in der EU und der Schweiz
 Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten des Arbeitnehmers: Welche Anforderungen stellt das Arbeitsvölkerrecht und das EU-Arbeitsrecht an das nationale Arbeitsrecht?
 Das Streikrecht – ein Menschenrechte oder ein wirtschaftliche Recht?
 Das Menschenrecht auf Arbeit zu anständigen Bedingungen – Welche Umsetzungspflichten ergeben sich für die Schweiz?
 Das menschenrechtliche Verbot der Zwangsarbeit
 usw. (weitere Themen werden im Rahmen der Vorlesungen vorgestellt)
 Eigene Themenvorschläge sind willkommen!
Mögliche Themen für einen „normalen Leistungsnachweis“ (30minütiges Referat + Ko-Referat)
- Die arbeitsrechtliche EuGH-Rechtsprechung zur EU-VO zum anwendbaren Recht und ihre Auswirkungen auf die Schweiz
- EGMR-Entscheidungen zu Art. 8 und ihre Bedeutung für das schweizerische Arbeitsrecht
- EGMR-Entscheide zur Religionsfreiheit im Arbeitsverhältnis
- EuGH-Entscheide zum Diskriminierungsverbot aufgrund der Religion
- Vergleich Entsende-Richtlinie und Durchsetzungsrechtlinie der EU und schweizerisches Entsenderecht
- Eigene Themenvorschläge sind willkommen!
Modalitäten:
 Es können maximal 12 Teilnehmer/innen berücksichtigt werden
Lernziele Erkennen der Zusammenhänge zwischen EU-Arbeitsrecht, internationalem Arbeitsrecht und schweizerischem Arbeitsrecht
Literatur Zu Beginn des Semesters wird ein Reader mit relevanten Texten und Judikatur abgegeben.
Bemerkungen Maximal 12 Teilnehmer/innen

 

Teilnahmevoraussetzungen Besuch der Veranstaltung Arbeitsrecht erwünscht
Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz
HörerInnen willkommen

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Vertiefungsmodul Global Europe: Arbeit, Migration und Gesellschaft (Masterstudium: European Global Studies)
Vertiefungsmodul Transnationales Recht (Master Rechtswissenschaft)
Prüfung Vorlesungsprüfung
Hinweise zur Prüfung m Rahmen dieser Veranstaltungen können die folgenden Leistungsnachweise erlangt werden:
Variante „normale Vorlesung“ ohne Masterarbeit:
- Besuchen der sechs Präsenzvorlesungen und der Abschlussveranstaltung
- Bearbeitung eines Themas (eigenes Thema zum Semesterstoff oder ein Thema gemäss untenstehender Liste) und 30minütiger Vortrag darüber (plus Handout an die Teilnehmenden)
- Ko-Referat (15 Minuten) zu einem Referat einer anderen Teilnehmerin bzw. eines anderen Teilnehmers
Variante „normale Vorlesung“ plus „kleine oder grosse Masterarbeit“
- Besuchen der sechs Präsenzvorlesungen und der Abschlussveranstaltung
- Erstellen einer Masterarbeit zu einem eigenen Thema, das zum Semesterstoff passt oder einem Thema gemäss untenstehender Liste) und 30minütiger Vortrag darüber (plus Handout an die Teilnehmenden)
o Nach Möglichkeit ist die Masterarbeit innerhalb des Semesters zu schreiben (andere Lösungen sind mit dem Dozenten zu vereinbaren, grundsätzlich möglich)
o Durch die Teilnahme an der Vorlesung und das 30minütige Referat sowie das Ko-Referat werden auch die für diese Vorlesung vorgesehenen ECTS-Punkte erlangt
- Ko-Referat zu einem Referat einer anderen Studierenden bzw. eines anderen Studierenden

An-/Abmeldung zur Prüfung Anmeldung: Belegen
Wiederholungsprüfung keine Wiederholungsprüfung
Skala 1-6 0,5
Belegen bei Nichtbestehen einmal wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Privatrecht

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