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Semester | Herbstsemester 2018 |
Angebotsmuster | Jedes Herbstsemester |
Dozierende | Roland Fankhauser (roland.fankhauser@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Die Vorlesung Personenrecht vermittelt einen Überblick über das Recht der natürlichen und juristischen Personen. Dies beinhaltet zum einen die Bestimmungen über das Recht der Persönlichkeit (Art. 11-38 ZGB), welche insb. die Rechts- und Handungsfähigkeit, die Wohnsitzbestimmung, den Schutz der Persönlichkeit vor übermässiger Bindung und vor Verletzungen, das Recht auf den Namen sowie Anfang und Ende der Persönlichkeit regeln. Zum anderen werden die Bestimmungen über die juristischen Personen gelehrt (Art. 52-89bis ZGB; allgemeine Bestimmungen sowie die Regeln zum Verein und die Grundzüge des Stiftungsrechts). |
Lernziele | Die Studierenden sollen die Grundzüge des Personenrechts und seine Bedeutung für das Privatrecht kennen und mit den entsprechenden Regeln vertraut sein. Das Personenrecht gehört zum Stoff der Fachprüfung Modul Privatrecht II und wird auch regelmässig in der Fachprüfung abgefragt. |
Literatur | Die Literaturhinweise, eine Entscheidliste, die Vorlesungsdisposition, ein Glossar sowie sowie ein Merkblatt zum Vorlesungsablauf werden vor Beginn der Vorlesung auf ADAM aufgeschaltet. Weitere Merkblätter zu Einzelthemen werden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt. Das vorlesungsbegleitende Durcharbeiten des Stoffes mittels eines Lehrbuchs ist unabdingbar. |
Bemerkungen | Es wird empfohlen, parallel die Anfängerübungen ZGB zu besuchen. |
Teilnahmevoraussetzungen | Ab 3. Semester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul: Privatrecht II (Bachelorstudium: Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Klausur, Vorlesungs-, Fachprü. |
Hinweise zur Prüfung | Prüfungsstoff der Bachelorfachprüfung. Die KP werden erst mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachprüfung erworben. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Belegen von Lehrveranstaltung und Prüfung |
Wiederholungsprüfung | zwei Wiederhol., letzte Wiederhol. zählt |
Skala | Pass / Fail |
Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Privatrecht |