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Semester | Herbstsemester 2018 |
Angebotsmuster | Jedes Herbstsemester |
Dozierende | Bijan Fateh-Moghadam (bijan.fateh@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Wie ist soziale Ordnung möglich? Welche Rolle spielt das Recht für die Herstellung sozialer Ordnung und wie unterscheiden sich Rechtsnormen von anderen sozialen Normen? Dies sind die zentralen Ausgangsfragen, auf die in der Vorlesung Antworten entwickelt werden sollen. Als Wirklichkeitswissenschaft des Rechts beobachtet die Rechtssoziologie das Recht, rechtlichen Wandel und die Wechselwirkung von Recht und Gesellschaft als tatsächliche Phänomene, die empirischer Forschung zugänglich sind. Die Vorlesung beginnt mit einer Einführung in die soziologischen Grundbegriffe, mit deren Hilfe eine Antwort auf die Grundfrage der Soziologie, wie soziale Ordnung möglich sei, gegeben werden soll. Einen weiteren Schwerpunkt der Vorlesung bilden die Klassiker der Rechtssoziologie: Karl Marx, Eugen Ehrlich, Émile Durkheim, Max Weber, Rational-Choice-Theory und Niklas Luhmann. Die empirische Rechtssoziologie wird anhand von aktuellen Forschungsarbeiten aus dem Bereich des Medizinrechts und der der Behavioral Law & Economics-Forschung exemplarisch vorgestellt. Auf bestimmte praktische Anwendungsfelder bezogene Unterrichtseinheiten zeigen wie der soziologische Blick die Wahrnehmung von rechtlichen Phänomenen wie „Kriminalität und Strafe“ oder „Gerichtsverfahren“ verändert. Die Rechtssoziologie wird insoweit zugleich als ein Beispiel für die Notwendigkeit interdisziplinärer Rechtsforschung vorgestellt. |
Lernziele | Als Grundlagenfach soll die Vorlesung Rechtssoziologie zu einem umfassenderen Verständnis des Phänomens „Recht“ beitragen. Die Einübung des soziologischen Blicks eröffnet einen distanzierten und kritischen Blick auf das, was Juristinnen und Juristen tun, wenn sie urteilen, Recht sprechen, verteidigen oder verhandeln. Das positive Recht, etwa die Normen des Zivilgesetzbuches, des Obligationenrechts oder des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, und seine Anwendung erscheinen aus der Perspektive der Rechtssoziologie als zeitgebundene gesellschaftliche Konstruktionen, die immer auch anders ausfallen könnten. |
Literatur | Zusätzlich zu den in der Vorlesung verwendeten Power-Point-Folien werden themenbezogene Skripte zur Verfügung gestellt (Download via Adam), die den klausurrelevanten Stoff abdecken. Zur Vertiefung wird als vorlesungsbegleitende Lektüre empfohlen: - Baer, Susanne, Rechtssoziologie, Eine Einführung in die interdisziplinäre Rechtsforschung, 3. Aufl. 2017 - Raiser, Thomas: Grundlagen der Rechtssoziologie, 6. Auflage 2013 - Farzin, Sina/Jordan, Stefan: Lexikon Soziologie und Sozialtheorie. Hundert Grundbegriffe, 2015 |
Teilnahmevoraussetzungen | ab 3. Semester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul: Grundlagen des Rechts (Bachelorstudium: Rechtswissenschaft) Modul: Grundlagen des Rechts (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft) Vertiefungsmodul Generalis (Masterstudium: Rechtswissenschaft (bilingue)) Vertiefungsmodul Recht und Soziologie (Master Studienfach: Rechtswissenschaft) Vertiefungsmodul: Generalis (Masterstudium: Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | Die Leistungsüberprüfung soll als mündliche Vorlesungsprüfung erfolgen; bei einer Teilnehmerzahl über 60 erfolgt die Leistungsüberprüfung als schriftliche Vorlesungsprüfung (Abschlussklausur, 2-stündig). Masterstudierende in IUS, Master of Arts in Law, Master of European Studies (MAES), Eucor-Master und Studierende in der Lehramtsausbildung haben nach Rücksprache mit dem Dozierenden die Möglichkeit, durch eine Zusatzleistung in Form eines Essays 2 KP zusätzlich – also insgesamt 6 KP - zu erwerben. Das gleiche gilt für ausserfakultär Bachelor-Studierende, welche KPs im komplementären Bereich sammeln möchten. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | einmal wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Strafrecht |