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Semester | Frühjahrsemester 2019 |
Angebotsmuster | Jedes Frühjahrsem. |
Dozierende | Wolfgang Ernst (w.ernst@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Das entwickelte Privatrecht der Schweiz, ebenso das aller Nachbarlänger, ist wesentlich durch Begriffe und Strukturen des römischen Rechts geprägt. Dieses – im 11. Jahrhundert wieder entdeckt – hat als „Gelehrtes Recht“ die theoretische Entwicklung und Umformung der Rechtsordnungen Europas ermöglicht. Möglich war dies, weil die römischen Juristen der Antike ihr Recht wissenschaftlich bearbeitet hatten und dabei Grundbegriffe heraus präparierten, die bis heute die Verständigung über das Recht ermöglichen. Die Vorlesung behandelt das römische Obligationenrecht. Bezüge zum OR (AT und etwas BT) werden hergestellt. |
Lernziele | Grundkenntnis römischen Obligationenrechts (Vertrag/Delikt); Verständnis für die römischrechtlichen Grundlagen europäischer Privatrechtsordnungen. |
Literatur | Honsell, Römisches Recht, 7. Auflage, Heidelberg etc. 2010. Frühere Auflagen sind ebenfalls geeignet. |
Bemerkungen | Die Veranstaltung findet verblockt statt (mit Pausen): 01.04.19 Mo 12:30 19:00 Juristische Fakultät Seminarraum S5 HG.54 08.04.19 Mo 12:30 19:00 Juristische Fakultät Seminarraum S5 HG.54 15.04.19 Mo 12:30 19:00 Juristische Fakultät Seminarraum S5 HG.54 29.04.19 Mo 12:30 19:00 Juristische Fakultät Seminarraum S5 HG.54 |
Teilnahmevoraussetzungen | ab 3. Semester |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul: Grundlagen des Rechts (Bachelorstudium: Rechtswissenschaft) Modul: Grundlagen des Rechts (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft) Vertiefungsmodul Generalis (Masterstudium: Rechtswissenschaft (bilingue)) Vertiefungsmodul: Generalis (Masterstudium: Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | Masterstudierende und ausserfakultäre Studierende haben nach Rücksprache mit dem Dozierenden die Möglichkeit, durch eine vom Dozierenden zu definierende Zusatzleistung 2 KP zusätzlich – also insgesamt 6 KP - zu erwerben. 2 KP für die Zusatzleistung gibt es nur in Verbindung mit der ordentlichen Prüfung im gleichen Semester. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | einmal wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Privatrecht |