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Semester | Frühjahrsemester 2019 |
Angebotsmuster | einmalig |
Dozierende | Maria Stemmler (maria.stemmler@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zählt zu den bedeutendsten Gerichten auf internationaler Ebene. Mit seinen Entscheidungen soll er die Einhaltung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) durch die Mitgliedstaaten gewährleisten. Im Rahmen des Proseminars werden sich die Teilnehmenden mit ausgewählten Entscheidungen des EGMR auseinandersetzen. Dazu wird ihnen jeweils eine Entscheidung zugeteilt, die sie in einer schriftlichen Proseminararbeit darstellen und insbesondere hinsichtlich ihrer Argumentation in den Blick nehmen. |
Lernziele | Im Rahmen des Proseminars sollen die Teilnehmenden mit grundlegenden wissenschaftlichen Arbeitstechniken vertraut und zur vertieften Befassung mit juristischen Problemstellungen angeregt werden. Die eingehende Beschäftigung mit Urteilen des EGMR bietet ihnen die Möglichkeit, die Bedeutung dieser Institution für den Menschenrechtsschutz in den Mitgliedstaaten des Europarates zu reflektieren. |
Literatur | Als Ausgangspunkt der Recherche: Jens Meyer-Ladewig (Hrsg.), Europäische Menschenrechtskonvention. Handkommentar, 4. Auflage, 2017 Ulrich Karpenstein und Franz C. Mayer (Hrsg.), Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Kommentar, 2. Auflage, 2015 Christoph Grabenwarter und Katharina Pabel, Europäische Menschenrechtskonvention. Ein Studienbuch, 6. Auflage, 2016 |
Bemerkungen | Weitere Informationen zu Format und Prüfung finden sich im Merkblatt Seminar- und Proseminararbeiten: https://ius.unibas.ch/fileadmin/user_upload/ius/05_Studium/02_Lehrveranstaltungen/Merkblatt_Proseminar_Seminare.pdf |
Teilnahmevoraussetzungen | Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 3. Fachsemester. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul: Schreibkompetenz (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft) Modul: Schreibkompetenz und Arbeiten (Bachelorstudium: Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Schriftliche Arbeit |
Hinweise zur Prüfung | Die schriftlichen Proseminararbeiten im Umfang von 10-12 Seiten plus Verzeichnissen sind bis zum 15. März 2019 per E-Mail (als Word- und pdf-Datei) an maria.stemmler@unibas.ch einzureichen. Verspätete Eingaben werden nicht entgegengenommen und als nicht bestanden bewertet. Während einer Blockveranstaltung stellen die Teilnehmenden ihre jeweiligen Ergebnisse in einem zehnminütigen Vortrag mit anschliessender Diskussion vor. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | Pass / Fail |
Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |