Zurück zur Auswahl
Semester | Frühjahrsemester 2020 |
Angebotsmuster | Jedes Frühjahrsem. |
Dozierende | Franz Zeller (franz.zeller@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Im Zentrum der Vorlesung stehen die grundrechtlich geschützte Freiheit des journalistischen Schaffens und ihre Schranken. Anhand konkreter Fallbeispiele werden Inhalt und Grenzen der Medienfreiheit im Bereich gedruckter und elektronischer Massenmedien erörtert. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die umfangreiche Strassburger Rechtsprechung zur Garantie der Meinungsfreiheit in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Weitere Schwerpunkte bilden: - eine Gesamtsicht der relevanten Teilgebiete des Medienrechts (Selbstregulierung, Medienstrafrecht, Medienzivlirecht, Medienverwaltungsrecht und Medienverfassungsrecht); - die Regelung der elektronischen Medien und die Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI); - die Schranken der Medienfreiheit im schweizerischen Gesetzesrecht, z.B. zum Schutz von Geheimnissen, der Privatsphäre und des guten Rufs sowie gegen Diskriminierung - das Redaktionsgeheimnis (journalistischer Quellenschutz); - die Rechtsansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nicht vertieft behandelt werden typische Gebiete des privatrechtlichen Medienrechts wie z.B. das Urheberrecht oder das Datenschutzrecht. |
Lernziele | 1. Studierende erwerben grundlegendes Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen freier (v.a. journalistischer) Kommunikation. 2. Studierende begreifen das Zusammenspiel von übergeordnetem Recht (Bundesverfassung, EMRK) mit gesetzlichen Vorschriften (z.B. in StGB, RTVG, ZGB, UWG). 3. Studierende erfassen die Unterschiede und Zusammenhänge zwischen staatlicher Fremdregulierung und der Selbstregulierung der Branche (Medienethik). 4. Studierende erkennen bei der Behandlung konkreter Fallbeispiele, welche Aspekte für die Beurteilung massgebend sind. 5. Studierende entwickeln die Fähigkeit zur rechtlichen Argumentation und zur Einschätzung, wie konkrete Fälle durch die zuständigen Gerichte beurteilt werden könnten. |
Literatur | Die Vorlesung basiert auf dem Skriptum von Franz Zeller, "Medien- und Kommunikationsrecht". Es ist 2004 in 1. Auflage in der Reihe der Stämpfli-Skripten zum öffentlichen Recht erschienen. Die aktualisierte und stark veränderte Fassung des Skriptums (17. Auflage) wird voraussichtlich Ende Februar auf ADAM zugänglich gemacht. Ebenfalls auf ADAM angeboten wird eine Sammlung für das Medienrecht relevanter Rechtsvorschriften. |
Bemerkungen | Jus-Studierende und andere am Medienrecht Interessierte (z.B. Studierende der Medienwissenschaft) sind willkommen. |
Weblink | Medien- und Kommunikationsrecht (Zeller) |
Teilnahmevoraussetzungen | Die Veranstaltung steht nicht nur Jus-Studierenden offen. Willkommen sind bspw. auch interessierete Studierende der Medienwissenschaft sowie Hörerinnen und Hörern. |
Anmeldung zur Lehrveranstaltung | Für Studierende der Rechtswissenschaft ist eine Anmeldung erwünscht, aber nicht erforderlich |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
---|
Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Vertiefungsmodul: Verwaltungsrecht (Masterstudium: Rechtswissenschaft) Vertiefungsmodul: Verwaltungsrecht (Masterstudium: Rechtswissenschaft (bilingue)) Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (EUCOR): Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft (EUCOR)) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | Mündliche Prüfung (Open Book). Bewertung nach der Notenskala (1-6). Die Note der allfälligen Präsentation eines Fallbeispiels im Rahmen der Lehrveranstaltung (ca. 30 Minuten) wird zu 50 Prozent berücksichtigt. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | eine Wiederholung, Wiederholung zählt |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | einmal wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |