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Semester | Herbstsemester 2023 |
Angebotsmuster | einmalig |
Dozierende |
Matthias Till Bürgin (matthias.buergin@unibas.ch, BeurteilerIn)
Daniel Kipfer (daniel.kipfer@bstger.ch) |
Inhalt | Fragen rund um die Fortpflanzung sind für den Menschen vital und waren immer schon wichtig für die normative Struktur von Gesellschaften. In früheren Gesellschaftsformationen wurde die entsprechende Ordnung nicht vom Einzelnen und seinen subjektiven Rechten her konzipiert, sondern von der Gruppe und ihren gemeinsam geteilten religiösen und kulturellen Normen. So war etwa das Recht sich fortzupflanzen in Europa für lange Zeit an eine kirchlich geschlossene Ehe gebunden, wobei nicht alle Gesellschaftsmitglieder berechtigt waren zu heiraten, aussereheliche Schwangerschaften geächtet waren und nicht verheiratete Schwangere strafrechtlich verfolgt wurden. In den grundrechtebasierten, säkularen Gesellschaften der Nachkriegszeit hat sich das Zentrum der Diskussion verschoben hin zu subjektiven Rechten Einzelner, die für sich den Anspruch auf Selbstbestimmung in der Fortpflanzung („reproduktive Autonomie“) geltend machen. Eine besondere Dynamik erfuhr die Diskussion über die Verhütung und vor allem die Abtreibung ab den 60er Jahren des 20. Jahrhundert (Mein Bauch gehört mir; das Recht, kein Kind zu haben), dies v.a. in der Entwicklung des feministischen Diskurses. Dass ein demokratisch legitimierter Konsens auch in liberalen Gesellschaften bis heute noch nicht überall erreicht und die Auseinandersetzung darüber noch immer akut ist, demonstriert etwa das politische Drama um die Besetzung des amerikanischen Supreme Court und die Abtreibung anschaulich. Welche Werte, Prinzipien und Menschenbilder liegen der Debatte um die Abreibung zugrunde? In den letzten 30 Jahren ist es aber die rasante Entwicklung fortpflanzungsmedizinischer Technologien, welche die gesellschaftliche und in der Folge politische Diskussion antreibt. So stellt sich unter anderem die Frage, wie weit das subjektive Recht auf ein Kind reicht beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin und ggf. bei deren Finanzierung. Weiter werfen die fortpflanzungsmedizinischen Möglichkeiten die Frage auf, ob es auch ein Recht auf ein bestimmtes Kind gibt (Präimplantationsdiagnostik und Embryonenauswahl in vitro; gerichtete Samen- und Eizellspenden etc.). Entsprechende Fragen stellen sich mit Hinblick auf die „Auswahl“ bzw. „Verbesserung“ des Erbguts von Embryonen (Keimbahntherapie, Enhancement, Klonen). Weitgehend unbestritten dürfte sein, dass die reproduktive Autonomie als subjektives Recht nicht alles umfasst, was medizinisch machbar wäre. Es bleibt indes zu klären, wie und gestützt worauf sich Eingriffe in die Fortpflanzungsfreiheit begründen lassen. Diese und weitere Fragen werden aus naturwissenschaftlicher, rechtsethischer, verfassungsrechtlicher und rechtlicher Sicht diskutiert. Die Teilnehmenden setzen sich kritisch mit ausgewählten Texten auseinander. |
Lernziele | Die Studierenden sind in der Lage, • die Prinzipien zu benennen, die der Diskussion um die Fortpflanzungsmedizin zugrunde liegen; • verschiedene Rechte zu benennen und zu kategorisieren, die die Fortpflanzungsfreiheit einschliesst. • zwischen rechtlich und/oder ethisch zulässigen und unzulässigen Eingriffen in die Fortpflanzungsfreiheit zu differenzieren; • informiert an einer Debatte über die Fortpflanzungsmedizin teilzunehmen. |
Teilnahmevoraussetzungen | Keine besonderen Voraussetzungen. |
Anmeldung zur Lehrveranstaltung | |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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14-täglich | Freitag | 09.15-12.00 | Juristische Fakultät, Seminarraum S10 HG.45 |
Bemerkungen | Das Seminar findet in der Juristischen Fakultät Seminarraum S10 HG.45 jeweils Freitags 9:15-12:00 an den folgenden Daten statt. 22.9. 20.10. 3.11. 17.11. 1.12. 8.12. 15.12. |
Datum | Zeit | Raum |
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Freitag 22.09.2023 | 09.15-12.00 Uhr | Juristische Fakultät, Seminarraum S10 HG.45 |
Freitag 20.10.2023 | 09.15-12.00 Uhr | Juristische Fakultät, Seminarraum S10 HG.45 |
Freitag 03.11.2023 | 09.15-12.00 Uhr | Juristische Fakultät, Seminarraum S10 HG.45 |
Freitag 17.11.2023 | 09.15-12.00 Uhr | Juristische Fakultät, Seminarraum S10 HG.45 |
Freitag 01.12.2023 | 09.15-12.00 Uhr | Juristische Fakultät, Seminarraum S10 HG.45 |
Freitag 08.12.2023 | 09.15-12.00 Uhr | Juristische Fakultät, Seminarraum S10 HG.45 |
Freitag 15.12.2023 | 09.15-12.00 Uhr | Juristische Fakultät, Seminarraum S10 HG.45 |
Module |
Aufbaumodul (Teil D) (Transfakultäre Querschnittsprogramme im freien Kreditpunkte-Bereich) Doktorat Bio- und Medizinethik: Empfehlungen (Promotionsfach: Bio- und Medizinethik) Doktorat Pflegewissenschaft: Empfehlungen (Promotionsfach: Pflegewissenschaft) Doktorat Philosophie: Empfehlungen (Promotionsfach: Philosophie) Modul: Biblische und systematische Theologie (Masterstudium: Theologie) Modul: Ethik des Christentums - materiale Ethik, Ethik der Lebensführung (ST/E 2) (Master Studienfach: Theologie) Modul: Ethik des Christentums – materiale Ethik, Ethik der Lebensführung (ST/E 2) (Masterstudium: Theologie) Modul: Praktische Philosophie (Master Studienfach: Philosophie) Modul: Religion, Gesellschaft, Staat (Masterstudium: Interreligious Studies) Vertiefungsmodul: Life Sciences Recht (Masterstudium: Rechtswissenschaft) Wahlbereich Master Pflegewissenschaft: Empfehlungen (Masterstudium: Pflegewissenschaft) |
Prüfung | Lehrveranst.-begleitend |
Hinweise zur Prüfung | Regelmässige und aktive Teilnahme einschliesslich Lektüre ausgewählter Texte sowie Halten eines Vortrages. Kreditpunkte werden nach den Kriterien PASS/FAIL vergeben. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmelden: Belegen; Abmelden: Dozierende |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | Pass / Fail |
Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Medizinische Fakultät |
Anbietende Organisationseinheit | Institut für Bio- und Medizinethik |