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Semester | Herbstsemester 2023 |
Angebotsmuster | einmalig |
Dozierende | Mareike Sinz (mareike.sinz@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Der UNO-Sicherheitsrat ist das mächtigste UNO-Organ. Er trägt nach Art. 24 UNO-Charta «die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit» und kann bei Bedarf Empfehlungen abgeben sowie – als einziges UNO-Mitglied – verbindliche Massnahmen anordnen, wie z.B. Sanktionen oder gar militärische Interventionen. Die Schweiz wurde am 9. Juni 2022 von der UNO-Generalversammlung mit 187 von 190 Stimmen als nicht-ständiges Mitglied in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Im Januar 2023 hat sie ihre Arbeit im UNO-Sicherheitsrat aufgenommen. Seither diskutiert und entscheidet sie am «horseshoe table» in New York mit. Das Proseminar wendet sich verschiedenen Fragestellungen betreffend das internationale sowie das nationale Öffentliche Recht zu, die mit dem schweizerischen UNO-Sicherheitsratseinsitz verbunden sind, z.B.: Unter welchen Voraussetzungen konnte die Schweiz überhaupt Mitglied im UNO-Sicherheitsrat werden? Wie ist die Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat mit der Schweizer Neutralität vereinbar? Inwiefern kann die Schweiz als nicht-ständiges Mitglied angesichts des Veto-Rechts der sogenannten P5 (Permanent 5, ständige Mitglieder) Einfluss nehmen? |
Lernziele | Die Teilnehmenden sollen mit grundlegenden wissenschaftlichen Arbeitstechniken vertraut und zur vertieften Befassung mit juristischen Problemstellungen, die mit dem Einsitz der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat verbunden sind, angeregt werden. Die eingehende Beschäftigung bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit, die Bedeutung der UNO und speziell dieses UNO-Gremiums sowie die Stellung der Schweiz im internationalen Staatengeflecht zu reflektieren. |
Literatur | Als möglicher Ausgangspunkt für die Recherche: Bericht des Bundesrates vom 5. Juni 2015, Bericht in Erfüllung des Postulats der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) 13.3005 vom 15. Januar 2013, Die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Periode 2023-2024. Security Council Report, The UN Security Council Handbook, A User’s Guide to Practice and Procedure, New York 2019. Für die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens (Auswahl): Haas, Raphaël/Betschart, Franziska M./Thurnherr, Daniela, Leitfaden zum Verfassen einer juristischen Arbeit, 5. Aufl., Zürich 2022. Ryser Büschi, Nadine/Schlegel, Stephan/Pflaum, Sonja, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben und präsentieren: Wegweiser zu einer optimalen Arbeitstechnik, 2. Aufl., Zürich 2017. Byrd, B. Sharon/Lehmann, Matthias, Zitierfibel für Juristen, 2. Aufl., München 2016. Forstmoser, Peter/Ogorek, Regina/Schindler, Benjamin, Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende, 6. Aufl., Zürich 2018. |
Bemerkungen | Die Vorbesprechung findet am 22. Mai 2023 zwischen 13:15 und 14:45 Uhr, die Blockveranstaltung zur Präsentation der Arbeiten voraussichtlich am 25. und 26. Oktober 2023 statt. Die Teilnahme an diesen Terminen ist verpflichtend. Weitere Informationen zu Format und Prüfung finden sich im Merkblatt Seminar- und Proseminararbeiten der Juristischen Fakultät Basel: https://ius.unibas.ch/fileadmin/user_upload/ius/02_Studium/02_Lehrveranstaltungen/Merkblatt_Proseminar_Seminare.pdf |
Teilnahmevoraussetzungen | Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 3. Semester. Die Studierenden müssen die Veranstaltung «Juristisches Arbeiten» im Herbstsemester und den angebotenen Brush-Up Kurs im Frühjahrssemester erfolgreich bestanden haben. Von Vorteil, jedoch nicht erforderlich für die Teilnahme am Proseminar ist, dass die Vorlesung «Völkerrecht» im Herbstsemester belegt wurde. |
Anmeldung zur Lehrveranstaltung | Die Anmeldephase ist bereits abgeschlossen. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul: Schreibkompetenz (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft) Modul: Schreibkompetenz und Arbeiten (Bachelorstudium: Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Schriftliche Arbeit |
Hinweise zur Prüfung | Im Rahmen des Proseminars verfassen die Teilnehmenden eine schriftliche Arbeit von 8-12 Textseiten (ohne Verzeichnisse). Des Weiteren bereiten die Teilnehmenden einen Vortrag zu den wichtigsten Erkenntnissen und Thesen von ca. 10-15 Minuten vor. Dazu reichen sie im Vorhinein ein Handout von max. einer A4-Seite ein, das den anderen Teilnehmenden zugänglich gemacht wird. Im Anschluss an die Präsentation folgt eine Diskussion, die jeweils von den Vortragenden moderiert wird. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | Pass / Fail |
Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |