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Semester | Herbstsemester 2024 |
Angebotsmuster | unregelmässig |
Dozierende | Dagmar Fenner (dagmar.fenner@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Anders als z. B. die „Medizinethik“, „Naturethik“ oder „Wirtschaftsethik“ ist eine „Kunstethik“ oder „Ethik der Kunst“ noch kaum entwickelt. Ihr Handlungsbereich ist die künstlerische Tätigkeit bzw. die ästhetische Praxis und umfasst sowohl die Kunstproduktion als auch die Kunstrezeption. Die Konflikte in diesem Handlungsbereich sind unübersehbar. Man denke an die zahlreichen Kunstskandale etwa wegen gewalthaltiger, pornographischer, blasphemischer oder antisemitischer Inhalte, die immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Kunst kann offenkundig auf vielfältige Weise Wirkungen entfalten. Kann sich der Künstler in jedem Fall auf sein Recht auf Meinungs- oder Kunstfreiheit berufen oder wo liegen die Grenzen dieses Rechts? Inwiefern trägt der Künstler eine ethische Verantwortung für die Wirkung seiner Werke? Ist Kunstzensur legitim und welche Kunst soll mit staatlichen Mitteln gefördert werden? In negativer Hinsicht soll anhand konkreter Fallbeispiele über eine ethisch legitime Begrenzung künstlerischer Praxis zum Schutz der berechtigten Interessen oder Rechte der Betroffenen diskutiert werden. In positiver Absicht gilt es zu klären, welchen Beitrag die Kunst zu einem guten Leben und gerechten Zusammenleben leisten kann. Weil die Kunst längst allgemein in ihrer Autonomie, d. h. Unabhängigkeit von religiösen, moralischen und politischen Aufträgen anerkannt wird, erwartet heute kaum mehr jemand von der Kunst Antworten auf moralische Fragen oder gar eine „moralische Erziehung“ der Menschen. Kunst wird vielmehr meist aufgrund ihrer indirekt ethisch relevanter Wirkungen oder lebensweltlicher Funktionen geschätzt, wie z.B. Förderung von Kreativität und Empathie, interkulturelle Verständigung, utopische und dystopische Funktionen etc. |
Lernziele | Überblick über die Thematik und Einüben ins ethische Argumentieren |
Literatur | Dagmar Fenner: „Was kann und darf Kunst? Ein ethischer Grundriss“, weitere Literatur wird bekannt gegeben |
Bemerkungen | Für JuristInnen geeignet. |
Teilnahmevoraussetzungen | begrenzte Teilnehmerzahl: 25 Zwecks Referatsvereinbarung melden Sie sich bitte bis spätestens Ende September unter: DagmarFenner@hotmail.com |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Block | Siehe Einzeltermine |
Datum | Zeit | Raum |
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Montag 27.01.2025 | 09.30-16.30 Uhr | - Online Präsenz -, -- |
Dienstag 28.01.2025 | 09.30-16.30 Uhr | - Online Präsenz -, -- |
Mittwoch 29.01.2025 | 09.30-16.30 Uhr | - Online Präsenz -, -- |
Module |
Basismodul (Teil B) (Transfakultäre Querschnittsprogramme im freien Kreditpunkte-Bereich) Modul: Praktische Philosophie (Master Studienfach: Philosophie) Modul: Probleme der Praktischen Philosophie (Bachelor Studienfach: Philosophie) |
Prüfung | Lehrveranst.-begleitend |
Hinweise zur Prüfung | Online-Präsenz und aktive mündliche Mitarbeit im Seminar; Übernahme eines mündlichen Referats |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmelden: Belegen; Abmelden: nicht erforderlich |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | Pass / Fail |
Belegen bei Nichtbestehen | beliebig wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Philosophisch-Historische Fakultät, studadmin-philhist@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Philosophie |