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Semester | Herbstsemester 2024 |
Angebotsmuster | einmalig |
Dozierende | Mareike Sinz (mareike.sinz@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) wurde auf den Trümmern, die der Zweite Weltkrieg hinterliess, gegründet. Das Hauptziel der UNO ist seither die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, sodass Kriege, wie sie das 20. Jahrhundert erlebte, verhindert werden. Die Schweiz trat der UNO im Jahr 2002 als einer der letzten Staaten bei. Seither übernimmt sie dort eine aktive Rolle: Zuletzt wurde sie von der UNO-Generalversammlung als nicht-ständiges Mitglied in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Seit Anfang 2023 diskutiert und entscheidet sie im mächtigsten UNO-Gremium mit. Sowohl die Mitgliedschaft in der UNO selbst als auch speziell die Mitgliedschaft im UNO-Sicherheitsrat lösten innerstaatlich starke Diskussionen über die Vereinbarkeit mit der Schweizer Neutralität aus. Das Proseminar wendet sich verschiedenen Fragestellungen betreffend das internationale sowie das nationale öffentliche Recht zu, die mit der schweizerischen Mitgliedschaft in der UNO verbunden sind, z.B.: Wie ist die UNO aufgebaut? Welche Kompetenzen und Aufgaben haben die UNO-Organe? Wie gestaltet sich der Beitritt zu einer internationalen Organisation nach Schweizer Recht? Wie verhält sich die Mitgliedschaft in der UNO mit der Schweizer Neutralität? |
Lernziele | Die Teilnehmenden lernen grundlegende wissenschaftliche Arbeitstechniken und können diese anwenden. Sie werden befähigt, rechtliche Probleme anschaulich darzustellen, Literatur und Rechtsprechung auszuwerten und eigene rechtliche Bewertungen zu formulieren. Sie können rechtliche Fragestellungen, die mit dem Einsitz der neutralen Schweiz in der UNO verbunden sind, verstehen und analysieren. |
Literatur | Als möglicher Ausgangspunkt für die Recherche: Botschaft des Bundesrates über die Volksinitiative «Für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)» vom 4. Dezember 2000, BBl 2001 1183. Bericht des Bundesrates vom 5. Juni 2015, Bericht in Erfüllung des Postulats der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) 13.3005 vom 15. Januar 2013, Die Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Periode 2023-2024. Petrig, Anna, Die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat, Basler Juristische Mitteilungen 70 (2023), S. 39-69. Villiger, Mark E., Handbuch der schweizerischen Neutralität, Zürich 2023. Für die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens (Auswahl): Haas, Raphaël/Betschart, Franziska M./Thurnherr, Daniela, Leitfaden zum Verfassen einer juristischen Arbeit, 5. Aufl., Zürich 2022. Ryser Büschi, Nadine/Schlegel, Stephan/Pflaum, Sonja, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben und präsentieren: Wegweiser zu einer optimalen Arbeitstechnik, 2. Aufl., Zürich 2017. Byrd, B. Sharon/Lehmann, Matthias, Zitierfibel für Juristen, 2. Aufl., München 2016. Forstmoser, Peter/Ogorek, Regina/Schindler, Benjamin, Juristisches Arbeiten: Eine Anleitung für Studierende, 7. Aufl., Zürich 2023. |
Bemerkungen | Die Vorbesprechung findet am 24.6.2024 zwischen 13:00 Uhr und 14:30 Uhr, die Blockveranstaltung zur Präsentation der Arbeiten voraussichtlich am 7. und 8.11.2024 statt. Die Präsenzteilnahme an diesen Terminen ist verpflichtend. |
Teilnahmevoraussetzungen | Die Veranstaltung richtet sich an Studierende ab dem 3. Semester. Die Studierenden müssen die Veranstaltung «Juristisches Arbeiten» erfolgreich bestanden haben. Von Vorteil, jedoch nicht erforderlich für die Teilnahme am Proseminar ist, dass die Vorlesung «Völkerrecht» im Herbstsemester belegt wurde. |
Anmeldung zur Lehrveranstaltung | Die Anmeldephase ist bereits abgeschlossen. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul: Schreibkompetenz (Bachelor Studienfach: Rechtswissenschaft) Modul: Schreibkompetenz und Arbeiten (Bachelorstudium: Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Schriftliche Arbeit |
Hinweise zur Prüfung | Im Rahmen des Proseminars verfassen die Teilnehmenden eine schriftliche Arbeit von 8-12 Textseiten (ohne Verzeichnisse). Des Weiteren bereiten die Teilnehmenden einen Vortrag zu den wichtigsten Erkenntnissen und Thesen von 10-15 Minuten vor. Dazu reichen sie im Vorhinein ein Handout von max. einer A4-Seite ein, das den anderen Teilnehmenden zugänglich gemacht wird. Im Anschluss an die Präsentation folgt eine Diskussion, die jeweils von den Vortragenden moderiert wird. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | Pass / Fail |
Belegen bei Nichtbestehen | nicht wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |