Zurück zur Auswahl
Semester | Herbstsemester 2025 |
Angebotsmuster | Jedes Herbstsemester |
Dozierende | Caroline Hess Klein (caroline.klein@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Rechte von Menschen mit Behinderungen im Völkerrecht, auf Bundes- und kantonaler Ebene – unter Berücksichtigung der politischen Aktualität In der Schweiz leben gemäss Bundesamt für Statistik 1'950'000 Menschen mit Behinderungen. Die Benachteiligungen, mit denen sie sich konfrontiert sehen, prägen ihr Leben, für viele unter ihnen umfassend und tiefgreifend. Die Bundesverfassung verbietet in Art. 8 Abs. 2 ausdrücklich Diskriminierungen wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Sie beauftragt in Art. 8 Abs. 4 den Gesetzgeber von Bund und Kantonen, Massnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) konkretisiert dieses Verbot und führt dadurch teilweise den Gesetzgebungsauftrag auf Bundesebene aus. Auch die Spezialgesetzgebung des Bundes enthält unterschiedliche Vorschriften zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Seit 2014 gilt zudem die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) für die Schweiz, die 2022 zum ersten Mal vom UNO-Ausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK-Ausschuss) überprüft wurde; Ergebnis davon sind sehr kritische Schlussempfehlungen (Concluding Observations). Die Ratifizierung der BRK und die kritischen Schlussempfehlungen des BRK-Ausschusses haben sowohl auf Ebene des Bund als auch der Kantone zu interessanten und höchst aktuellen politischen Prozessen geführt: - Im Dezember 2023 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für die erste Revision des BehiG seit dessen Inkrafttreten 2004. Die Revisionsvorlage wurde dem Parlament im Dezember 2024 unterbreitet. Sie wird zurzeit von der zuständigen Kommission des Nationalrates beraten. - Im September 2024 wurde eine Volksinitiative (Inklusions-Initiative) eingereicht. Mit einer Anpassung von Art. 8 und Art. 13 BV will sie sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und autonom am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Der Bundesrat, der die Initiative zur Ablehnung empfiehlt, eröffnete Ende Juni 2025 die Vernehmlassung betreffend einen indirekten Gegenvorschlag, welcher aus einem neuen Inklusionsgesetz sowie vereinzelten Anpassungen des Invalidenversicherungsgesetzes besteht. - Schliesslich entwickelt sich das Rechtsgebiet auch auf kantonaler Ebene dynamisch: Basel-Stadt, Basel-Land, Wallis und Neuenburg haben in den letzten Jahren neue Gesetze für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erlassen. Der Kanton Genf führte Ende 2024 eine Vernehmlassung zu einem entsprechenden Gesetz durch, welche zurzeit ausgewertet wird. Die Vorlesung gibt die Gelegenheit, sich eingehend mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen in sehr unterschiedlichen Themenbereichen auseinanderzusetzen (u.a. Bau, öffentlicher Verkehr, Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung, Arbeit, Einbürgerung, Wohnen, Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, politische Rechte). Entstehung und Tragweite der wichtigsten Quellen des Behindertengleichstellungsrechts werden untersucht. Ausgegangen wird dabei von der UNO-Behindertenrechtskonvention, welche das Verständnis der Rechte von Personen mit Behinderungen grundlegend verändert. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts sowie zahlreiche Beispiele aus der Praxis werden diskutiert. Auch auf die erwähnten Gesetzgebungsprozesse (BehiG-Revision sowie Inklusionsgesetz) wird eingegangen. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung im Ausland sowie auf internationaler Ebene (UNO, Europarat, EU) werden ebenfalls herangezogen. |
Lernziele | - Die Studierenden kennen die Grundlagen des Behindertengleichstellungsrechts auf Bundesebene sowie die damit verbundene Rechtsprechung. - Die Studierenden haben einen Überblick über das Behindertengleichstellungsrechts in den USA, in Deutschland sowie auf internationaler Ebene. - Die Studierenden wissen, welche Fragen/Probleme sich bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsrechts in den unterschiedlichen Bereichen konkret stellen können. |
Literatur | - Mehrere themenspezifische Reader dienen als Grundlage für die Vorlesung. Diese beinhalten Erlass-, Rechtsprechungs- und Literaturauszüge, welche für das Thema von Bedeutung sind. Zudem weisen sie auf weiterführende Literatur und Links hin. - MARKUS SCHEFER/CAROLINE HESS-KLEIN, Behindertengleichstellungsrecht, Bern 2014 - MARKUS SCHEFER/CAROLINE HESS-KLEIN, Droit de l'égalité des personnes handicapées, Berne 2013 |
Bemerkungen | - Neben der Dozentin Frau Dr. Caroline Hess-Klein intervenieren in der Vorlesung zu ausgewählten Themen auch ExpertInnen aus der Praxis. - Im FS 26 erhalten Studierende, welche die Vorlesung Behindertenrecht erfolgreich abgeschlossen haben, die Möglichkeit, eine Clinic im Behindertengleichstellungsrecht zu absolvieren. Diese bietet Einsätze in der Bundesverwaltung, in Fachstellen der Kantone, in der Privatwirtschaft sowie in Rechtsdiensten von Behindertenorganisationen an. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
HörerInnen willkommen |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
---|---|---|---|
wöchentlich | Dienstag | 10.15-12.00 | Juristische Fakultät, Seminarraum S9 HG.41 |
Module |
Vertiefungsmodul Global Europe: Arbeit, Migration und Gesellschaft (Masterstudium: European Global Studies) Vertiefungsmodul: Öffentliches Recht (Masterstudium: Rechtswissenschaft (bilingue)) Vertiefungsmodul: Öffentliches Recht (Masterstudium: Rechtswissenschaft) Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (EUCOR): Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft (EUCOR)) |
Prüfung | Vorlesungsprüfung |
Hinweise zur Prüfung | MA: Mündliche Prüfung gemäss § 8 Abs. 2 lit. a in Verb. mit § 10 MLawO. |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
Skala | 1-6 0,25 |
Belegen bei Nichtbestehen | einmal wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |