Zurück zur Auswahl
| Semester | Herbstsemester 2026 |
| Angebotsmuster | unregelmässig |
| Dozierende | Luzius Cavelti (luzius.cavelti@unibas.ch, BeurteilerIn) |
| Inhalt | Was macht ein juristisches Argument überzeugend und kann eine Künstliche Intelligenz das auch? Diese Vorlesung geht der Frage nach, wie sich das Verständnis von Wissenschaft und Recht über die Jahrhunderte entwickelt hat, was das für die juristische Argumentation heute bedeutet – und was passiert, wenn KI beginnt, in diesen Prozess einzugreifen. Im ersten Teil (Sitzungen 1–9) zeichnen wir die grossen Linien der westlichen Wissenschaftsgeschichte nach: von der antiken Überzeugung, dass sicheres Wissen durch logische Ableitung möglich sei, über die Erfolge des Empirismus und die Strenge des logischen Positivismus bis hin zu Popper, Kuhn und Feyerabend, die genau dieses Vertrauen in eine einheitliche wissenschaftliche Methode grundlegend erschüttert haben. Dabei zeigt sich, dass jede dieser Strömungen auch das Rechtsdenken verändert hat von Kelsens Reiner Rechtslehre bis zur Wertungsjurisprudenz. Wer versteht, woher juristische Denkweisen kommen, argumentiert bewusster und präziser. Im zweiten Teil (Sitzungen 10–14) wenden wir den Blick auf Künstliche Intelligenz: Wie funktioniert sie, was kann sie im juristischen Kontext leisten – und wo stösst sie an grundlegende Grenzen? Die Erkenntnisse aus dem ersten Teil erweisen sich dabei als überraschend aktuell: Denn die Frage, ob eine Maschine juristisch argumentieren kann, führt direkt zurück zu den Spannungen zwischen Induktion und Deduktion, zwischen Sein und Sollen, die das Recht seit jeher prägen. Die Vorlesung richtet sich an Studierende, die über den Tellerrand der Dogmatik hinausblicken und verstehen wollen, auf welchen Grundlagen juristische Argumentation beruht – und wie sich diese Grundlagen durch KI verändern könnten. |
| Lernziele | Die Studierenden kennen die vier Phasen der westlichen Wissenschaftsgeschichte und können deren Kernmerkmale (Deduktion, Induktion, Methodenstrenge, Relativismus) erklären. • Sie verstehen das Spannungsverhältnis zwischen Rationalismus und Empirismus und können es auf die Rechtswissenschaft übertragen. • Sie können die Dichotomie zwischen Sein und Sollen in ihrer wissenschaftstheoretischen und rechtstheoretischen Bedeutung erläutern. • Sie kennen die wirkungsorientierten Rechtstheorien (Zweck-, Interessen-, Wertungsjurisprudenz) und können sie von der normlogischen Perspektive abgrenzen. • Sie beherrschen die Grundlagen deduktiver und induktiver Argumentation in der Jurisprudenz und können deren Schwierigkeiten benennen. |
| Literatur | Die Literatur wird an der Vorlesung laufend abgegeben. |
| Bemerkungen | Die Vorlesung ist eine reine Präsenzveranstaltung. Sie wird nicht auf Video aufgenommen. |
| Unterrichtssprache | Deutsch |
| Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
| HörerInnen willkommen |
| Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
|---|---|---|---|
| wöchentlich | Montag | 16.15-18.00 | Juristische Fakultät, Seminarraum S9 HG.41 |
| Module |
Vertiefungsmodul: Generalis (Masterstudium: Rechtswissenschaft) Vertiefungsmodul: Generalis (Masterstudium: Rechtswissenschaft (bilingue)) Vertiefungsmodul: Öffentliches Recht (Masterstudium: Rechtswissenschaft (bilingue)) Vertiefungsmodul: Öffentliches Recht (Masterstudium: Rechtswissenschaft) Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (EUCOR): Empfehlungen (Masterstudium: Rechtswissenschaft (EUCOR)) |
| Prüfung | Vorlesungsprüfung |
| Hinweise zur Prüfung | Studierende verfassen ein kurzes Papier (max. 3 Seiten) zu einem Problem. Das wird im Rahmen einer mündlichen Prüfung besprochen. |
| An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmeldung: Belegen |
| Wiederholungsprüfung | keine Wiederholungsprüfung |
| Skala | 1-6 0,25 |
| Belegen bei Nichtbestehen | einmal wiederholbar |
| Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
| Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Öffentliches Recht |