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17087-01 - Kolloquium: Internetstrafrecht (8 KP)

Semester Herbstsemester 2007
Dozierende Sabine Gless (sabine.gless@unibas.ch)
Inhalt Das Internet ist unverzichtbarer Teil der modernen Informationsgesellschaft – und ein Mittel zur Begehung von Straftaten. Glaubt man Pressemitteilungen, so ist “cybercrime” ein grenzüberschreitendes Kriminalitätsphänomen neuer Dimension. Dabei ist bis heute nicht nur umstritten, welche Handlungen im Internet überhaupt als Straftaten zu qualifizieren sind (i.e. Musikdatenaustausch, Spamming, Verbreitung “gefährlicher Inhalte”), sondern auch, wer dafür allenfalls haften sollte (content-, host- oder acces-provider) und wie diese Kriminalität durch Strafverfolgungsbehörden effektiv bekämpft werden könnte.

Das Kolloquium im Internetstrafrecht diskutiert diese Fragen und richtet sich als Vertiefungsveranstaltung im Strafrecht an Studierende im Bachelor- und Masterstudiengang, die Kenntnisse im Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil und ein Interesse am Strafprozessrecht sowie an Internationalem Strafrecht haben.

Das Kolloquium umfasst fünf 2-stündige Lektionen:

I. 25.9.2007: Cybercrime and punishment?
Einführung in das Internetstrafrecht

II. 2.10.2007: Wer haftet - wofür?
Die strafrechtliche Zurechnung im Internet, insbesondere Täterschaft- und Teilnahmelehren angewandt auf die Host- und Providerhaftung …

III. 9.10.2007: Beschlagnahme von e-mails und heimliche online-Durchsuchungen
Wie können Strafverfolgungsbehörden – effektiv – gegen Internetkriminalität vorgehen?

10.10.2007: Exkursion zum deutschen Bundesverfassungsgericht, KA (D)

IV. 16.10.2007: Phishing, pharming, spamming, Musiktauschboersen, Rassenhet-ze, Kinderpornographie, Cyberterrorismus …
Erfassung von Internetkriminalität durch die Tatbestände des Besonderen Teils des StGB

V. 23.10.2007: Cybercrime is everywhere and nowhere …
Internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Internetkriminalität
Bemerkungen Exkursion zum deutschen Bundesverfassungsgerichts (Karlsruhe, D)

am Mittwoch, 10. Oktober 2007, 10:00 Uhr


Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt über die Verfassungsbe-schwerden einer Journalistin, eines Mitglieds des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Linkspartei.PDS und dreier Rechtsanwälte. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das am 30. Dezember 2006 in Kraft getretene Änderungsgesetz zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, welches dem Verfassungsschutz unter anderem die Befugnis gibt, heimlich auf an das Internet angeschlossene Computersysteme zu-zugreifen (sog. „Online-Durchsuchung“).

Die in diesem Zusammenhang von den Beschwerdeführern aufgeworfenen Fragen zur Zulässigkeit solcher Massnahmen sind auch für die rechtspolitische Diskussion in der Schweiz von Interesse. Eine praktische Bedeutung ergibt sich aus dem Umstand, dass heimliche Online-Durchsuchungen auch grenzüberschreitend, also allenfalls auch in der Schweiz durchgeführt werden könnten.


WICHTIG: Für die Exkursion zum Bundesverfassungsgericht müssen bis 21. Septem-ber Anmeldungen mit Namen, Geburtsdatum und Telefonnummer vorliegen bei:
Christopher.Geth@unibas.ch.

 

Unterrichtssprache Deutsch
Einsatz digitaler Medien kein spezifischer Einsatz

 

Intervall Wochentag Zeit Raum

Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.

Module Modul Strafrecht, Vertiefung (Master Rechtswissenschaft)
Prüfung Vorlesungsprüfung
Hinweise zur Prüfung Prüfung (für Studierende im Bachelorstudiengang):
Die mündliche Teilnahme während der Veranstaltung wird bewertet. Die Form eines zu-sätzlichen Leistungsnachweises (z. Bsp. Reading Assignment, Falllösung, Diskussion im Rahmen der Exkursion) wird mit der Dozentin individuell festgelegt.
Für die erfolgreiche Teilnahme werden 3 Kreditpunkte vergeben.


Kreditpunkte im Masterstudiengang werden regelmässig in Zusammenhang mit der Teilnahme am Swiss Moot Court vergeben Ausnahmsweise kann ein anderer Leistungs-nachweis mit der Dozentin individuell festgelegt werden, durch die 8 Kreditpunkte er-worben werden können.
An-/Abmeldung zur Prüfung An- und Abmelden: Fakultät
Wiederholungsprüfung zwei Wiederhol., letzte Wiederhol. zählt
Skala 1-6 0,5
Belegen bei Nichtbestehen nicht wiederholbar
Zuständige Fakultät Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch
Anbietende Organisationseinheit Fachbereich Strafrecht

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