Zurück zur Auswahl
Semester | Herbstsemester 2009 |
Angebotsmuster | unregelmässig |
Dozierende |
Daniel Häring (daniel.haering@unibas.ch, BeurteilerIn)
Zora Ledergerber (zora.ledergerber@unibas.ch) |
Inhalt | Die Vorlesung beschäftigt sich in einem ersten Teil (Daniel Häring) mit strafrechtlichen Fragen des Medizinalrechts. Dabei wird unter Einbezug aktueller Fälle aus der Praxis auf die vielschichtigen Verflechtungen von Medizin und allgemeinem Strafgesetzbuch sowie auf die (neben-)strafrechtlichen Bestimmungen der unterschiedlichen Medizinalgesetze eingegangen. In einem zweiten Teil (Zora Ledergerber) beschäftigt sich die Vorlesung mit der Governance in Life Sciences. Dabei werden ausgewählte praxisrelevante Bereiche der Thematik dargestellt und somit generell auf die Sorgen eines Compliance Officers in Pharmaunternehmen eingegangen. Die beiden Vorlesungsteile haben keinen inneren Zusammenhang. |
Lernziele | Die Studentinnen und Studenten erhalten einen Einblick in das Medizinalstrafrecht einerseits und die Governance in den Life Sciences andererseits. Sie erlangen zu ausgewählten Aspekten der Thematik vertiefte Kenntnisse. |
Literatur | Unterlagen zur Lehrveranstaltung. Weitere Literatur- und Materialienhinweise werden im Rahmen der Vorlesung bekannt gegeben. |
Bemerkungen | Keine besonderen Hinweise. |
Teilnahmevoraussetzungen | Bachelor der Rechtswissenschaften (empfohlen). |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
---|
Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul Strafrecht, Vertiefung (Master Rechtswissenschaft) |
Hinweise zur Prüfung | Die Studentinnen und Studenten können sich im Rahmen der Vorlesung für eine Prüfung mit Schwerpunkt Medizinalstrafrecht (bei Daniel Häring) oder mit Schwerpunkt Governance in Life Science (bei Zora Ledergerber) entscheiden. Die Leistungsüberprüfung im Rahmen des Medizinalstrafrechts erfolgt durch eine mündliche Prüfung. Die Leistungsüberprüfung im Rahmen der Governance in Life Sciences erfolgt durch das Verfassen von Vorlesungsprotokollen (begrenzte Anzahl) oder durch Kurzvorträge zu einem frei wählbaren Governance in Life Sciences Thema (Dauer der Vorträge variiert je nach Anzahl der Studentinnen und Studenten). |
Wiederholungsprüfung | eine Wiederholung, Wiederholung zählt |
Skala | 1-6 0,5 |
Belegen bei Nichtbestehen | beliebig wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Juristische Fakultät |