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Semester | Herbstsemester 2009 |
Angebotsmuster | unregelmässig |
Dozierende | Marc Hürzeler (marc.huerzeler@unibas.ch, BeurteilerIn) |
Inhalt | Das Zivilrecht und das Sozialversicherungsrecht weisen zahlreiche Schnittstellen auf. Seitens des Zivilrechts sind sowohl das Personen-, Familien- und Erbrecht als auch das Sachenrecht involviert. Hinsichtlich des Sozialrechts werden die AHV/IV, die berufliche Vorsorge, die Unfallversicherung, aber auch das Sozialhilferecht einbezogen. Die Vorlesung will die Schnittstellen in der Theorie und anhand praktischer Beispiele aufzeigen und dabei im Besonderen auf die Wertungszusammenhänge zwischen den beiden Rechtsgebieten eingehen. |
Lernziele | Die Studierenden kennen die wesentlichen Schnittstellen zwischen Zivil- und Sozialrecht und können zu ausgewählten Aspekten vertieftere Bearbeitungen selbstständig ausführen. |
Literatur | Unterlagen zur Lehrveranstaltung. Weitere Literaturhinweise werden im Rahmen der Vorlesung bekannt gegeben. |
Teilnahmevoraussetzungen | Kenntnisse im Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht. Grundkenntnisse im Sozialversicherungsrecht sind von Vorteil, jedoch nicht Voraussetzung. |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Einsatz digitaler Medien | kein spezifischer Einsatz |
Intervall | Wochentag | Zeit | Raum |
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Keine Einzeltermine verfügbar, bitte informieren Sie sich direkt bei den Dozierenden.
Module |
Modul Privatrecht, Vertiefung (Master Rechtswissenschaft) |
Prüfung | Klausur, Vorlesungs-, Fachprü. |
Hinweise zur Prüfung | Referat gemäss 10 lit. c MLawO |
An-/Abmeldung zur Prüfung | Anmelden: Belegen; Abmelden: nicht erforderlich |
Wiederholungsprüfung | eine Wiederholung, Wiederholung zählt |
Skala | Pass / Fail |
Belegen bei Nichtbestehen | beliebig wiederholbar |
Zuständige Fakultät | Juristische Fakultät, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Anbietende Organisationseinheit | Fachbereich Privatrecht |