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Semester | fall semester 2025 |
Course frequency | Every semester |
Lecturers |
Admission requirements | Vor dem Absolvieren dieser Prüfung ist die Veranstaltung 10275-01 Vorlesung: Sachenrecht zu belegen. |
Language of instruction | German |
Use of digital media | No specific media used |
Interval | Weekday | Time | Room |
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einmalig | See individual dates |
Date | Time | Room |
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Monday 05.01.2026 | 09.00-12.00 | DSBG Neubau, Sporthalle 1 |
Modules |
Module: Private Law II (Bachelor's Studies: Law) Module: Private Law II (Bachelor's degree subject: Law) |
Assessment format | examination |
Assessment details | Bereitgestellte Gesetze: Die grünen Ausgaben des OR und des ZGB vom Bund sowie die ZPO und das BGG und allfällige Spezialgesetze als Ausdruck. Hinweis zu der Anzahl Prüfungsversuche für die Fächer gemäss § 17 lit. a) und b) BLawO Bei den Fächern lit. a) Obligationenrecht Besonderer Teil oder Gesellschaftsrecht sind es insgesamt nur zwei Versuche und lit. b) Erbrecht, Familienrecht oder Sachenrecht sind es insgesamt ebenfalls nur zwei Versuche. Bei einem allfälligen ungenügenden ersten Versuch kann das Fach (siehe Beispiele unten) gewechselt werden, es bleibt aber nur noch ein Prüfungsversuch offen. Belegt und gehört werden müssen aber alle fünf Vorlesungen, unabhängig von der Prüfungswahl. Beispiele: - Obligationenrecht Besonderer Teil, 1. Versuch, Note 3.5; Gesellschaftsrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt - Obligationenrecht Besonderer Teil, 1. Versuche, Note 3.5; Obligationenrecht Besonderer Teil, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt - Gesellschaftsrecht, 1. Versuch, Note 3.5; Gesellschaftsrecht, 2. Versuch= Wiederholversuch, Note 2.5 diese Note zählt - Gesellschaftsrecht, 1. Versuch, Note 3.5; Obligationenrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 3 diese Note zählt Bei zwei ungenügenden Versuchen zählt die zuletzt erzielte ungenügende Note. - Sachenrecht, 1. Versuch, Note 3; Familienrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt - Familienrecht, 1. Versuch, Note 3; Familienrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt - Erbrecht, 1. Versuch, Note 3; Sachenrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 2 diese Note zählt Bei zwei ungenügenden Versuchen zählt die zuletzt erzielte ungenügende Note. |
Assessment registration/deregistration | Registration: course registration |
Repeat examination | no repeat examination |
Scale | 1-6 0,01 |
Repeated registration | one repetition |
Responsible faculty | Faculty of Law, studiendekanat-ius@unibas.ch |
Offered by | Fachbereich Privatrecht |