Add to watchlist
Back to selection

 

15393-01 - Lecture examination: Sachenrecht (0 CP)

Semester fall semester 2025
Course frequency Every semester
Lecturers

 

Admission requirements Vor dem Absolvieren dieser Prüfung ist die Veranstaltung
10275-01 Vorlesung: Sachenrecht zu belegen.
Language of instruction German
Use of digital media No specific media used

 

Interval Weekday Time Room
einmalig See individual dates

Dates

Date Time Room
Monday 05.01.2026 09.00-12.00 DSBG Neubau, Sporthalle 1
Modules Module: Private Law II (Bachelor's Studies: Law)
Module: Private Law II (Bachelor's degree subject: Law)
Assessment format examination
Assessment details Bereitgestellte Gesetze: Die grünen Ausgaben des OR und des ZGB vom Bund sowie die ZPO und das BGG und allfällige Spezialgesetze als Ausdruck.

Hinweis zu der Anzahl Prüfungsversuche für die Fächer gemäss § 17 lit. a) und b) BLawO
Bei den Fächern
lit. a) Obligationenrecht Besonderer Teil oder Gesellschaftsrecht sind es insgesamt nur zwei Versuche
und
lit. b) Erbrecht, Familienrecht oder Sachenrecht sind es insgesamt ebenfalls nur zwei Versuche.
Bei einem allfälligen ungenügenden ersten Versuch kann das Fach (siehe Beispiele unten) gewechselt werden, es bleibt aber nur noch ein Prüfungsversuch offen. Belegt und gehört werden müssen aber alle fünf Vorlesungen, unabhängig von der Prüfungswahl.

Beispiele:
- Obligationenrecht Besonderer Teil, 1. Versuch, Note 3.5; Gesellschaftsrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt
- Obligationenrecht Besonderer Teil, 1. Versuche, Note 3.5; Obligationenrecht Besonderer Teil, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt
- Gesellschaftsrecht, 1. Versuch, Note 3.5; Gesellschaftsrecht, 2. Versuch= Wiederholversuch, Note 2.5 diese Note zählt
- Gesellschaftsrecht, 1. Versuch, Note 3.5; Obligationenrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 3 diese Note zählt
Bei zwei ungenügenden Versuchen zählt die zuletzt erzielte ungenügende Note.
- Sachenrecht, 1. Versuch, Note 3; Familienrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt
- Familienrecht, 1. Versuch, Note 3; Familienrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt
- Erbrecht, 1. Versuch, Note 3; Sachenrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 2 diese Note zählt
Bei zwei ungenügenden Versuchen zählt die zuletzt erzielte ungenügende Note.

Assessment registration/deregistration Registration: course registration
Repeat examination no repeat examination
Scale 1-6 0,01
Repeated registration one repetition
Responsible faculty Faculty of Law, studiendekanat-ius@unibas.ch
Offered by Fachbereich Privatrecht

Back to selection